

Der Kreistag hat sich erneut zur aktuellen Entwicklung des Krankenhauses ausgetauscht. Grund ist die neue Erwartungshaltung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM), die dem Kreis vergangene Woche unterbreitet wurde. Landrat Volker Boch erklärt: »Es wird erwartet, dass der Kreis eine verbindliche Zusage trifft, dass er sich bis Ende 2027 mit 70 Prozent an den tatsächlich angefallenen standortbezogenen Verlusten (ohne Deckelung) für Boppard beteiligt. Besteht keine Bereitschaft zur Übernahme von 70 Prozent der tatsächlich angefallenen Verluste, wird die Auflösung des Standortes vorbereitet. Diese Forderung ist nicht tragbar.«
Unter der Bedingung des Zukunftskonzeptes wurde ein Betrauungsakt erarbeitet, bei dem der Landkreis gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Verlustübernahmen bis Ende 2025 zugesichert hat, um eine kurzfristig beabsichtigte Schließung zu verhindern. »Dazu stehen wir auch weiterhin«, betonte Boch beim Pressegespräch. »Es war von Beginn an Wunsch des GKM, dass sich der Zeitraum bis Ende 2025 bezieht. Wir sind darauf eingegangen und haben die auf der damaligen Planung des GKM beruhende Summe von 2,025 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.«
Im Gegenzug war die Forderung des Kreises, dass das GKM das Zukunftskonzept - welches intern von GKM und dem Heilig Geist erarbeitet wurde und seit Januar vorliegt - zeitnah umgesetzt werde. Dieses hat klar herausgestellt, dass das Bopparder Krankenhaus eine Zukunft hat. Bei Umsetzung der Maßnahmen sei laut dem Konzept in 2026 ein verringertes Defizit zu erwarten, ab 2027 sogar keine weiteren Verluste, da es Wege aufzeigt, die Kosten erheblich zu senken.
»Passiert ist allerdings nichts bisher. Der nötige, finale Entschluss der Gesellschafter des GKM zur Umsetzung dieses Konzeptes fehlt bislang«, sagte Dr. Olaf Döscher von der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist. Das Konzept sieht Umstrukturierungen vor, unter anderem die Schließung der chirurgischen Abteilung. In einer Pressemeldung behaupten der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des GKM und der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz Marko Boos (stellvertretender Vorsitzender) nun sogar, die Verlängerung des Betrauungsaktes sei erst die finanzielle Grundlage, um das Zukunftskonzept umzusetzen.
Weiter heißt es in deren Pressemeldung: »Wir brauchen diesen klaren politischen Willen des Rhein-Hunsrück-Kreises, den Krankenhausstandort Boppard zu erhalten und dafür die notwendigen finanziellen Mittel zum standortbezogenen Verlustausgleich bereitzustellen. Nur so kann der Standort gesichert werden. Diese Entscheidung liegt alleine in der Hand des Rhein-Hunsrück-Kreises.«
»Die Aussage ist schlicht falsch«, betonte Boch. »Wir sind kein Gesellschafter des GKM. Das Heilig Geist ist eindeutig eine Einrichtung des Gemeinschaftsklinikums«, so der Landrat. Hauptgesellschafter sind die Stadt Koblenz und der Kreis Mayen-Koblenz. Boch ergänzte: »Weiter haben wir als Landkreis - anders als für das Krankenhaus in Simmern - keine Sicherstellungsverpflichtung.« Diese werden vom Land im Landeskrankenhausplan festgelegt. »Verwerflich finde ich, dass das GKM offenbar die Verantwortung für den Fortbestandes des Heilig Geist dem Kreis zuschieben will«, so der Landrat. Auch habe das GKM nun völlig andere Zahlen in Bezug auf prognostizierte Verluste kommuniziert als im Zukunftskonzept, so Boch und Döscher. Vermutlich ist ein Grund die bisher nicht implementierte Umsetzung dieses Konzepts.
»Zudem reden wir aktuell gar nicht von einem erheblichen Defizit«, so Döscher: »Die uns bekannten Zahlen aus dem September geben keinen Anlass, das Haus zu schließen. Diese sind auch ganz aktuell gut.« Boch ergänzte: »Ich bin nicht der Geschäftsführer des GKM, aber ein Krankenhaus zu schließen, das schwarze Zahlen schreiben kann, halte ich für betriebswirtschaftlich diskutabel.«
Von einer Zehn-Punkte-Liste mit Einsparpotenzialen seitens des GKM (unter anderem Optimierung Medikamentenausgabe, effizientere Beschaffungs- und Anwendungsprozesse) habe man zudem erst aus der Presse erfahren. »Die so eingesparten Summern können aber nur minimal sein«, sagten Boch und Döscher. »Die großen Änderungen fehlen bislang.« Seit dem Bekanntwerden der finanziellen Schieflage Anfang 2024 wurde die Defizitübernahme durch den Landkreis klar als eine Übergangslösung definiert, fixiert durch den Betrauungsakt bis Ende 2025. »Wir waren immer überzeugt, dass in diesem Zeitraum eine Zukunft erarbeitet werden kann. Wir haben alle unsere Vereinbarungen eingehalten«, betonte der Landrat. »Es tut weh, dass es in Koblenz anscheinend keine Bereitschaft gibt, von den vormals gefassten Beschlüssen abzurücken, das Krankenhaus in Boppard zu schließen.«


