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Ein Hund im Büro? Das gilt es zu beachten

Er ist der beste Freund des Menschen und wird nicht gern zu Hause allein gelassen. Viele Menschen wollen ihren Hund auch bei der Arbeit dabei haben, um zu vermeiden, dass er zu Hause allein versauert. Wenn man seinen Vierbeiner mit ins Büro nehmen möchte, gibt es jedoch eine ganze Menge zu beachten. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass diese Art der Begleitung mit zur Arbeit darf. Wer entscheidet das und was passiert, wenn dabei etwas zu Bruch geht? 

Darf ich ihn überhaupt mitbringen?

Um diese Frage zu beantworten, sollte man zunächst einen Blick ins Arbeitsrecht werfen. Genauer  gesagt, ist der Sachverhalt in § 106 der Gewerbeordnung niedergeschrieben. Demnach kann der Chef festlegen, wie der Arbeitsalltag des Personals gestaltet ist, sofern es nicht gegen geltende Verträge verstößt. 

Der Arbeitgeber hat hier ein Weisungsrecht, das es ihm ermöglicht die Vierbeiner seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gestatten. Ohne eine Erlaubnis vom Chef ist ein Hund im Büro ausgeschlossen. Eine große Ausnahme ist jedoch ein Assistenzhund, ohne den die Arbeit nicht möglich wäre. 

Wenn Arbeitgeber eine Erlaubnis aussprechen, müssen sie jedoch den gesetzlichen Grundsatz der Gleichbehandlung einhalten. Das bedeutet, dass das Mitbringen des Hundes nicht jemandem gestattet werden kann und einer anderen Person in gleicher Position verweigert werden kann. 

Auf den Hund kommt es an

Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit je nach Hunderasse zu entscheiden, ob der Bürohund vertretbar ist. Es gibt bestimmte Rassen, die sich möglicherweise besser eignen, wie beispielsweise Dackel, Chihuahuas oder Möpse. Sie sind klein und können weniger Schaden im Büro anrichten als Wolfshunde, Bernhardiner oder Doggen. 

Daneben spielt die Erziehung des Hundes eine große Rolle. Eine Grundvoraussetzung für den Bürohund kann ein Nachweis für einen Besuch in einer Hundeschule sein. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber seine Entscheidungen jedoch jederzeit widerrufen. 

War der Hund beispielsweise wirklich jahrelang brav, legt aber seit einiger Zeit ein schlechtes Verhalten an den Tag, darf der Chef seine Erlaubnis zurückziehen. Wird das von den entsprechenden Arbeitnehmern jedoch nicht akzeptiert und der Hund kommt dennoch mit zur Arbeit, darf sogar eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall ausgesprochen werden. 

Wenn doch mal etwas kaputt geht

Hunde können manchmal unberechenbar sein und selbst die Frauchen und Herrchen stecken nicht immer im Kopf ihres besten Freundes drin. Schnell kann mal etwas zu Bruch gehen, auch im Büro. Verletzt der Hund andere Personen oder beschädigt das Eigentum des Unternehmens, muss der Hundehalter für die entstandenen Schäden aufkommen. 

Da es auf der Arbeit jedoch schneller problematischer werden kann, als beispielsweise in den eigenen vier Wänden, sollten Hundehalter auf jeden Fall vorsorgen. Hier bieten sich sogenannte Hundeversicherungen an. In vielen Fällen deckt der Schutz die Haftpflicht und Tierarztrechnungen ab. 

Durch die Haftpflichtversicherung springt man bei Schäden an Personen oder Gegenständen im Büro aus der Schusslinie und muss nicht persönlich dafür haften. Die Krankenversicherung für den Hund greift auch falls ihm auf der Arbeit etwas passiert. 

Das ideale Büro

Bevor der Hund das erste Mal mit auf die Arbeit kommt, sollten Hundehalter sicherstellen, dass das Büro hundetauglich ist. Für kleinere Rassen ist es wichtig, dass sie nicht allzu viele Treppen steigen müssen. Es sollte Möglichkeiten, um in den Pausen ein wenig Auslauf zu bekommen. 

Mit den Kollegen sollte man sich ebenfalls verständigen und abklären, ob es eventuelle Allergien gibt, auf es Rücksicht zu nehmen gilt. Grundsätzlich sollte man sich auch unabhängig davon mit seinen Kollegen absprechen, falls jemand etwas gegen einen Hund im Büro hat. 

Im Büro selbst, sollte man der Fellnase einen eigenen kleinen Rückzugsort einrichten. Dazu gehören ein Liegeplatz, das Lieblingsspielzeug sowie Futter- und Wassernäpfe. Aus Rücksicht auf die Kollegen, sollte man am Platz zusätzlich gut lüften können. 

Der ideale Bürohund

Wie bereits erwähnt, sollte er nicht allzu groß sein und eine gute Erziehung genossen haben. Grundsätzlich sind Welpen oder Junghunde eher weniger geeignet, da sie noch viel Aufmerksamkeit benötigen und Arbeitsabläufe stören könnten. 

Menschen und insbesondere Fremden gegenüber sollte er immer freundlich sein. Das bedeutet, dass er weder Angst hat, noch in irgendeiner Weise aggressiv ist. Es darf beispielsweise nicht vorkommen, dass er Kunden anknurrt, weil er sie möglicherweise als Eindringlinge ansieht

Der ideale Bürohund sollte einige Zeit allein verbringen können. Manchmal können Meetings etwas länger dauern. Währenddessen sollte er dann nicht die Arbeitsabläufe im Büro stören, nur weil er nach Frauchen oder Herrchen verlangt. 

Eingewöhnen

Gerade am Anfang ist es wichtig, das Tier nicht ins kalte Wasser zu werfen. Wie wir Menschen, brauchen auch Hunde eine gewisse Eingewöhnungszeit. Vielleicht bringt man den Hund erst einmal nur ab und zu mit und steigert sich langsam. So kann er sich in aller Ruhe einleben und sich an die Menschen gewöhnen. 

Gleichzeitig kann man nach weiteren Bezugspersonen Ausschau halten, die sich um die Fellnase kümmert, wenn Frauchen oder Herrchen gerade einmal nicht am Platz sind. Das gibt allen Beteiligten deutlich mehr Sicherheit. Wenn sich Kollegen, Chef und Hund an die Situation gewöhnt haben, kann ein Hund im Büro etwas wirklich Erfüllendes und Angenehmes sein. Allerdings muss es dazu richtig funktionieren. 

Bild: unsplash.com, © Vlad Shu

 

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