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14-Jähriger löst Polizeieinsatz am Hauptbahnhof aus

Ein Passant hat am 14. März gegen 10.30 Uhr die Polizei über einen Mann informiert, der auf dem Dach des Alleencenters mit einer Waffe stehen würde. Bereits kurze Zeit später nahmen die Beamten einen 14-Jährigen vorläufig fest. Verletzt wurde niemand.
Foto: Symbolbild/Fotolia

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Der Zeuge sah den jungen Mann auf dem Dach stehen und eine Waffe in der Hand halten. Er alarmierte draufhin direkt die Polizei. Noch während der Zeuge den Polizisten vor Ort den Sachverhalt schilderte, lief eine Person an ihnen vorbei, die sofort flüchtete, als sie die Beamten erkannte. Da die Personenbeschreibung des Täters auf den Flüchtenden zutraf, verfolgten die Polizisten ihn. Mit vorgehaltener Dienstwaffe stellten die Beamten den Verdächtigen. Als sie ihn kontrollierten, fanden sie zwei Softair-Pistolen und ein langes Küchenmesser bei ihm. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann erst 14 Jahre alt ist. Die Waffen wurden sichergestellt. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an.

Polizei warnt vor sorglosem Umgang mit Spielzeugwaffen

Erst vor kurzem hatte die Polizei darüber informiert, welche Gefahren und Konsequenzen die sorglose Nutzung von Softair-Waffen - die für Außenstehende nicht als Spielzeugwaffen erkennbar sind -  haben kann. Erst im Februar hatte der sorgloser Umgang mit Softair-Waffen in der Öffentlichkeit gleich drei Polizeieinsätze auslöst. Softair-Waffen unterliegen dem Waffengesetz. Das Führen solcher Softair-Waffen, die aussehen wie echte Schusswaffen, ist außerhalb der eigenen Wohnung / des eigenen Grundstücks grundsätzlich verboten.

Drohende Konsequenzen

Bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungswidrigkeit - je nach Fallkonstellation kann sogar eine Straftat vorliegen - sowie die mögliche Übernahme der Kosten des Polizeieinsatzes. Auf den ersten und zweiten Blick ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Schusswaffe, eine Anscheinswaffe oder ein Spielzeug handelt. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Das kann von der Kontrolle mit gezogener Dienstwaffe bis hin zum Einsatz von Spezialeinheiten führen.  Zusätzlich können die Fahrerlaubnis- und die Waffenbehörden über den Sachverhalt informiert werden. RED


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