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Amokfahrt: Heute Prozessauftakt gegen 51-jährigen Trierer

Vor dem Landgericht Trier begann heute unter großem Medieninteresse und erheblichen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den 51-jährigen Trierer, der bei der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone am 1. Dezember 2020 fünf Menschen getötet sowie zahlreiche weitere schwer verletzt hat. Hinterbliebene, Opfer und Angehörige erhoffen sich vor allem eine Antwort auf die Frage nach dem »Warum?« Der Angeklagte wurde kurz vor Prozessbeginn über die Tiefgarage des Landgerichts in einm VW-Bus vorgefahren (s.a. Fotos). Zahlreiche Zuhörer und Medienvertreter hatte schon weit vor Prozessbeginn auf Einlass in Saal 70 des Landgerichts gewartet.

»Es ist wirklich schlimm. Es gibt immer noch Nächte da wache ich schweißgebadet auf und sehe die Verletzten in der Fußgängerzone vor mir. Diese Amokfahrt, diese Tat war so sinnlos und hat so viel Schaden bei so vielen Menschen angerichtet ... «, der 25-jährigen Sarah (Name auf Wunsch geändert /Red.), Angestellte in einem kleinen Geschäft in der Trierer City, kommen immer noch die Tränen, wenn Sie von den Ereignissen am 1. Dezember 2020 berichtet. Obwohl körperlich unversehrt und trotz psychologischer Unterstützung, wird auch sie wohl noch lange an den Folgen der Amokfahrt zu leiden haben. Den Prozess gegen den Amokfahrer wird sie nicht vor Ort begleiten. »Man muss sich ja nicht noch mehr belasten, als ohnehin schon ...«, meint die junge Frau pragmatisch und hofft, dass die quälende Frage nach dem Motiv im Prozess geklärt werden kann - »und dann soll er die Höchststrafe bekommen, für das was er angerichtet hat!«, so Sarah abschließend.

Widersprüchliche Angaben und Erinnerungslücken

 
Auch die Staatsanwaltschaft, die Ende April Anklage gegen den 51-jährigen Trierer erhoben hat (s. nebenstehender Kasten) erhofft sich durch die Gerichtsverhandlung mehr Klarheit. Nachdem der Angeschuldigte bei der Tat mit 1,12 Promille alkoholisiert war und in den polizeilichen Vernehmungen zum Tatgeschehen widersprüchliche Angaben gemacht hatte sowie sich auf Erinnerungslücken berufen hat., gibt es bislang keine nachvollziehbare Erklärung - etwa ideologischer oder politischer Art - für die Tat. Der 51-jährige aus dem Stadtteil Zewen war zuletzt ohne festen Wohnsitz, außerdem alleinstehend und arbeitslos und offenbar durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert gewesen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Frage der Schuldfähigkeit wird geprüft

In der Hauptverhandlung wird das Landgericht auch über die Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten zu entscheiden haben. Anhaltspunkte für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten hätten sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der bisherigen Ermittlungen allerdings nicht ergeben. Der Angeschuldigte, befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.  
Nach Auskunft von Lisa Majerus, Richterin am Landgericht, wurde ein dem Strafverfahren »Trierer Innenstadt 01.12.2020« vom Öffentlichkeitsinteresse her vergleichbares Strafverfahren am Landgericht Trier noch nicht verhandelt. »Allerdings gab es auch in der Vergangenheit zahlreiche Verfahren mit einem hohen Öffentlichkeitsinteresse. Betreffend Schwurgerichtsverfahren ist dies insbesondere dann der Fall, wenn junge Opfer aus der hiesigen Region betroffen sind«, so die Medienreferentin.

Hintergrund: Strafverfahren »Trierer Innenstadt 01.12.2020«

- Prozessbeginn und -ort: Donnerstag, 19. August, 9Uhr, Landgericht Trier, Saal 70 - Prozessdauer: 26 Verhandlungstage bis 26. Januar 2022 - Anklage: Mord in fünf Fällen; versuchter Mord in 18 weiteren Fällen - Nebenklage: Insgesamt 14 Nebenkläger und zehn Nebenklagevertreter - Medieninteresse: Insgesamt 60 Akkreditierungsgesuche von 15 verschiedenen Medienunternehmen     auch aus dem Ausland - Zuhörer: Aufgrund der Corona-Bestimmungen (Abstandsregeln) ist die Zahl der Sitzplätze für             Besucher der Hauptverhandlung auf insgesamt 23 Sitzplätze beschränkt. Arnt Finkenberg/Fotos: Fin/Archiv: Neumann


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