

Am Donnerstag, 16. Juli, muss sich ein 65-jähriger Mann aus Trier vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Ihm wird Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen.
Vorwurf: Unfall unter Alkoholeinfluss
Der Staatsanwaltschaft Trier zufolge soll der zum Tatzeitpunkt nicht vorbestrafte Angeklagte im Juli 2025 in Trier betrunken mit seinem Fahrzeug einen Unfall mit einem Kleinkraftrad verursacht haben. Er soll spätabends auf der Südallee beim Wechseln der Fahrbahn wegen seiner Alkoholisierung einen Roller übersehen und mit diesem kollidiert sein. Bei dem Mann sei eine Alkoholisierung von 1,18 Promille festgestellt worden.
Rollerfahrer schwer verletzt
Der Rollerfahrer soll bei der Kollision über das Fahrzeug des Angeklagten geschleudert worden sein. Er habe dabei unter anderem mehrere Rippenbrüche erlitten und sei seit dem Unfall querschnittsgelähmt.
Hinweis: Die Sachverhaltsschilderung beruht auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier und spiegelt möglicherweise nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider. Es gilt die Unschuldsvermutung.




