Die NPD darf weiterhin bestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Dienstag entschieden. Das Gericht urteilte, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, aber für ein Verbot zu wenig Bedeutung habe. Es ist das Ende der jahrelangen politischen Bemühungen, die Partei aufzulösen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz bewerten den Ausgang des NPD-Verbotsverfahrens allerdings keineswegs als Misserfolg.
"Das höchste deutsche Gericht hat 60 Jahre nach dem letzten Parteiverbotsverfahren allen Verfassungsfeinden klare Grenzen aufgezeigt", stellten Dreyer und Lewentz fest. An diesen Grenzen werden verfassungsfeindliche Bestrebungen von Parteien künftig zu messen sein.
"Partei missbraucht Demokratie"
Das Bundesverfassungsgericht habe keine Zweifel aufkommen lassen, dass es sich bei der NPD um eine menschenverachtende, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Partei handele, betonte Lewentz. "Diese Partei missbraucht die Demokratie und den ihr zustehenden verfassungsrechtlichen Schutz, um unsere Verfassung anzugreifen. Die Partei und ihre Anhängerschaft sollen sich daher nicht in Sicherheit wiegen: Das Urteil von Karlsruhe ist keineswegs ein Freibrief", so der Innenminister. "Ich sehe mich darin bestätigt, den Kampf gegen den Rechtsextremismus auf allen Ebenen konsequent fortzusetzen", sagte Lewentz. Ein Zögern könne und werde es nicht geben.
Sicherheitsbehörden werden Schlüsselrolle einnehmen
Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden werden dabei auch künftig Schlüsselrollen einnehmen. "Verfassungsschutz und Polizei werden auch weiterhin entschieden und mit vereinten Kräften gegen den braunen Sumpf vorgehen", unterstrich der Minister. Der Rechtsextremismus werde als Schwerpunkt vom Verfassungsschutz beobachtet und analysiert. Die Polizei bleibe bei ihrer Linie einer niedrigen Einsatzschwelle. "Auch in Zukunft werden wir alles tun, dass der Handlungsspielraum der Verfassungsfeinde soweit wie möglich eingeschränkt wird", sagte Lewentz.