Am Dienstagmorgen, 5. April, beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer die neu errichtete Höhenbegrenzung auf der K 133 vor der „Wiltinger Kupp“ von Wiltingen kommend in Richtung Konz. Anschließend entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle.
Auf der K 133 Wiltinger Kupp zwischen Konz und Wiltingen wurde eine Höhenbegrenzung von 2,30 Metern angebracht. Da es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kam, wurde diese Maßnahme notwendig. Bereits im Laufe des Tages hätten mehrere Autofahrer der Polizei gemeldet dass die Schranke bereits beschädigt und abgerissen wurde. Der Landesbetrieb Mobilität Trier deinstallierte die beschädigte Höhenbeschränkung auf der K 133 bei Wiltingen. Vermutlich hat bereits am ersten Tag ein zu hohes Fahrzeug die Schranke beschädigt. Die Polizei Saarburg bittet um Zeugenhinweise unter 06581/91550. Foto: Siko