Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur
Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist zum Beispiel dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung; Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25-jährige Kinder. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, zum Beispiel weil der gewählte Studiengang erst zum Wintersemester beginnt oder die gewählte Ausbildung erst im Oktober startet, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Grundsätzlich kann ein Kind für den Zeitraum berücksichtigt werden, in dem es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet, wenn es die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.