Klage nach Corona-Impfung in Trier gescheitert: Landgericht weist Forderung gegen Astrazeneca zurück
Die zuständige Kammer wies die Forderung nach Schmerzensgeld aus rechtlichen Gründen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht sieht positives Nutzen-Risiko-Verhältnis
Nach Auffassung des Landgerichts bestand zum Zeitpunkt der Impfung ein grundsätzlich positives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs. Dies sei bereits durch wissenschaftliche Bewertungen belegt worden, erklärte die Vorsitzende Richterin Judith Selbach. Aus diesem Grund sah das Gericht auch davon ab, ein weiteres Gutachten einzuholen.
Ebenso blieb der Antrag der Klägerin erfolglos, den Hersteller zu einer weitergehenden Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen zu verpflichten. Nach Ansicht der Kammer habe Astrazeneca im Verlauf des Verfahrens alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt.
Schwerer Impfschaden anerkannt
Die Klägerin Mandy Klöckner war Anfang März 2021 mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden. Kurz darauf erlitt sie eine Sinusvenenthrombose – eine seltene, aber lebensbedrohliche Gefäßverstopfung im Gehirn. Die 51-Jährige überlebte nur knapp und ist seitdem dauerhaft schwer beeinträchtigt. Sie benötigt bis heute eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Sowohl die Berufsgenossenschaft als auch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den Fall als Impfschaden anerkannt. Klöckner führt ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf die Impfung zurück und vertritt die Auffassung, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.
Frühe Impfphase und wenige bekannte Fälle
Das Gericht verwies darauf, dass die Klägerin sehr früh in der Impfkampagne geimpft worden sei. Zu diesem Zeitpunkt seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt gewesen. Erst am 19. März 2021 wurden die Impfungen mit Astrazeneca in Deutschland vorübergehend ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen über 60 Jahre.
Berufung möglich – ähnlicher Fall beim Bundesgerichtshof
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt werden. Ob dieser Schritt gegangen wird, ist derzeit noch offen. Der Sohn der Klägerin, Jan Klöckner, zeigte sich überrascht und schockiert über die Entscheidung des Gerichts. Seiner Ansicht nach hätte das Landgericht noch kein Urteil fällen dürfen.
Hintergrund ist ein vergleichbarer Fall, der derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Dort wird die Herstellerhaftung bei einem Corona-Impfschaden geprüft. Eine Entscheidung wird für den Monat März erwartet.
Text: Kevin Schößler

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