

Das vorgeschaltete Zielabweichungsverfahren hat mit Bescheid der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord) vom 24. Januar ergeben, dass eine Zielabweichung nur in Teilen ausgesprochen werden kann.
Alte Laubbaumbestände sollen erhalten werden
Grund sind in Teilen der vorgesehenen Windkraftstandorte vorhandene alte Laubwaldbestände. Diese sind nach den Vorgaben des Landesentwicklungsentwicklungsplanes IV zu erhalten. Dies hat zur Folge, dass die von der VG Schweich vorgelegte Planung entsprechend angepasst werden muss.
Zudem ist aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung ein Teil der Fläche „Mehring/Pölich“ nicht mit dem dortigen Landschaftsschutzgebiet vereinbar.
Der Flächennutzungsplan ist aus diesen Gründen abzulehnen.
Aufatmen bei der Bürgerinitiative
Erwin Britz, Zweiter Vorsitzender des Vereins Feller Gegenwind begrüßte die Entscheidung der Kreisverwaltung: »Wir werden weiter ein Auge darauf haben, und dafür kämpfen, dass dieser sensible Bereich für die Natur erhalten bleibt«, so Britz.
Somit scheitert der Bauantrag für fünf Windräder auf den Moselhöhen bei Riol. Die dort geplanten 200 Metr hohen Windräder waren mit einem Rotordurchmesser von 126 Meter geplant.
Die Bürgerinitiative forderte die Bürger im Moseltal auf, bei der Kreisverwaltung Trier Saarburg die Ablehnung der Genehmigung zu fordern. Auf ihrer Internetseite kritisiert die Bürgerinitiative Feller Gegenwind die »fehlerhafte Festlegung der Tabuzonen, ungleiche Anwendung der Ausschlusskriterien, unvollständige und fehlerhafte Gutachten.«
Dafür steht der »Feller Gegenwind«
Der Verein Feller Gegenwind. setzt sich zusammen aus Bürger von Fell und Umgebung und setzt sich dafür ein, »den weiteren, hemmungslosen Ausbau von Windenergieanlagen in und um Fell vzu erhindern.« Der Verein hat sich auf die Fahne geschrieben, nachweislichen Schaden für die Wohnbevölkerung, für die Natur und die Landschaft im Fellertal abzuwenden.
FIS