Crash am Pacelliufer: Auto überschlägt sich und landet am Moselradweg
Trier. Unfallverursacher rast alkohlisiert und ohne Führerschein über rote Ampel
Der Imker hielt bislang 21 Bienenvölker in seinem Garten. In der Umgebung gibt es zwei weitere Imker mit 4 bzw. 8 Bienenstöcken. Der Kläger forderte von seinem Nachbarn, dass dieser den Bestand seiner Bienen auf höchstens fünf Völker reduziert. Der Kläger gab an, dass von den Bienenstöcken des Nachbarn massive Beeinträchtigungen ausgehen würde. So hätten sich die Bienen zeitweise in die Bäume seines eigenen Grundstücks gesetzt. Sein Fahrzeug sei außerdem permanent mit Bienenkot verdreckt gewesen. Der beklagte Imker entgegnete, die Imkerei sei ortsüblich. Von einer Schwarmbildung gehe keine Gefahr aus und ein Reinigungsflug finde nur beim ersten und zweiten Ausflug der Bienen nach der Winterpause statt.