Stadt Trier

Musikverein Trier-Feyen feiert 100-jähriges Bestehen
Trier. Jubiläumswochenende am 13. und 14. Juni im Bering der Abtei St. Matthias
Gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier vor. Wegen Trunkenheit im Verkehr hatte das Amtsgericht Trier den Mann zu einer Geldstrafe von 12.278 Euro verurteilt. Der 29-Jährige konnte die geforderte Summe nicht bezahlen, weshalb er eine 120 Tage lange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Trier verbüßen muss. RED




