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Regeln für die Rettungsgasse

Wie schnell die Rettungskräfte nach einem Unfall auf der Autobahn vor Ort sind, hängt auch davon ab, ob Autofahrer rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden.
Die Lage der Rettungsgasse kann man sich mit Hilfe der rechten Hand merken. Grafik: DEKRA

Die Lage der Rettungsgasse kann man sich mit Hilfe der rechten Hand merken. Grafik: DEKRA

Die Straßenverkehrsordnung verlangt, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung eine Rettungsgasse zu bilden, damit Polizei und Hilfsfahrzeuge ungehindert den Unfallort erreichen können. Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei und mehr Fahrstreifen liegt sie zwischen dem ganz linken und dem benachbarten Streifen. Als Merkhilfe dient der rechte Handrücken. Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht für die Lage der Rettungsgasse. "Wichtig ist allerdings, dass Autofahrer nicht abwarten, bis der Verkehr steht, sondern schon reagieren, wenn die Fahrzeuge noch rollen. Bei Stillstand fehlt oft der Platz, um das Fahrzeug noch weit genug zur Seite zu fahren", sagt DEKRA-Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Wer rechtzeitig eine Rettungsgasse bildet, erhöht nicht nur die Überlebenschancen von Verletzten. Er tut sich sogar selbst einen Gefallen, denn damit trägt er letztlich auch zu einer schnelleren Räumung der Unfallstelle bei." Der Standstreifen muss frei bleiben, auch sollte man darauf verzichten, noch schnell den Fahrstreifen zu wechseln. Das Risiko, in der Rettungsgasse hängen zu bleiben, ist zu groß. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Verstöße können mit mindestens 200 Euro Geldbuße und zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Für das Blockieren der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können es bis zu 320 Euro plus Fahrverbot und zwei Punkte werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen sind möglich, etwa wenn Fahrer eine Rettungsgasse absichtlich blockieren oder Personen behindern, die Hilfe leisten wollen. RED


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