

Im Rahmen der Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei Trier in der Nacht zu Mittwoch (18.2.2026) eine mutmaßliche Schleusung auf der B 51 fest.
Kontrolle eines PKW Renault
Gegen 2:10 Uhr kam es zur Kontrolle eines mit vier Personen besetzten PKW Renault mit französischer Zulassung. Erforderliche Ausweisdokumente zur Einreise ins Bundesgebiet konnten weder der Fahrer, ein 59-jähriger Peruaner, noch seine drei Mitfahrer, zwei kubanische und ein mexikanischer Staatsbürger, vorweisen. Sie legten lediglich nationale französische Asyldokumente vor.
Fehlende Fahrerlaubnis und polizeiliche Erkenntnisse
Zudem verfügte der Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis. Gegen die drei Mitfahrer bestehen bereits polizeiliche Erkenntnisse über Verstöße im Bereich Aufenthalts- und Europarecht.
Rückweisung und Strafverfahren
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verweigerte die Bundespolizei Trier allen Personen die Einreise und wies sie nach Luxemburg zurück. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier


