Der Starkregen der vergangenen Wochen hat vielerorts zu Hochwasser an Flüssen und Bächen sowie Sturzfluten aus den Außengebieten geführt, die sich in die Ortslagen erstreckten und dort zu teils massiven Überflutungen führten. In der Folge kam es zu vollgelaufenen Kellern und überschwemmten Straßen.
"Katastrophenregen" (oder auch: urbane Sturzfluten) sind Naturereignisse, die hohe Schäden erzeugen können. Diese außergewöhnlich starken Regenereignisse treten lokal begrenzt auf. In kürzester Zeit fällt so viel Regen, wie ansonsten in mehreren Monaten insgesamt. Die Folge dieser auch von den Wetterdiensten bislang kaum vorhersagbaren Katastrophenregen ist, dass die öffentlichen Abwasserkanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können. Zusätzlich läuft das Regenwasser ebenso aus völlig überlasteten Dachrinnen über und spritzt aus Regenfallrohren heraus, weil diese aufgrund ihrer Dimensionierung nicht mehr in der Lage sind, das Regenwasser nach unten wegzuführen. Hierdurch werden dann nicht nur die Grundstücke überflutet - ganze Straßen und Privatgrundstücke stehen in der Folge unter Wasser, wobei dieses Oberflächenwasser über tiefer liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Häuser eindringen und so hohe Schäden verursachen kann.
Wasserkanäle für Regenmassen nicht dimensioniert
Für solche Katastrophenregen sind die öffentlichen Misch- und Regenwasserkanäle nicht dimensioniert. Aus wirtschaftlichen, aber auch aus technischen Gründen ist es laut Verbandsgemeinde (VG) Konz nicht möglich, dass das Kanalnetz jeden Starkregen ohne Einstau ableiten kann. Da das öffentliche Kanalnetz auch über die Anschlussnehmer mit deren Abwasserbeiträgen und –gebühren finanziert wird, wäre dieses Vorgehen - so die VG - auch budgetmäßig nicht vertretbar. Eine Haftung der Werke scheidet in solchen Fällen wegen höherer Gewalt auch aus.
Ein Großteil dieser Schäden könnte laut VG Konz durch eine bessere Vorsorge durch die Grundstückseigenteigentümer vermieden werden:
- Rückstauschutz: Staut sich das Abwasser im Kanal zum Beispiel durch starke Regenfälle oder Kanalverstopfungen, drängt es zugleich in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Dort steigt es maximal bis auf das Niveau der Straßenoberkante (Rückstauebene) an und kann alle tieferliegenden Bereiche des Hauses wie den Keller mitsamt ihrem Inventar überfluten. Alle Ablaufstellen unterhalb dieser Rückstauebene sind gefährdet und müssen gesichert werden. Dies betrifft - vom Waschbecken über den Bodenablauf bis hin zum Tropfkörperüberlauf der Heizung - alle Abläufe im Keller. Wirkungsvollen Schutz gegen die Überflutung von Kellerräumen bieten Rückstauverschlüsse. Sobald eine Strömung ins Innere des Gebäudes entsteht, verschließen die ein bis zwei Klappen der Rückstausicherung die Rohrleitung automatisch und verhindern ein Eindringen von Schmutzwasser. Bei der Wahl des passenden Rückstauverschlusses muss auch die Beschaffenheit des Wassers berücksichtigt werden.
- Überflutungsschutz: Grundstücke können auch durch Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen (Straßen, Nachbargrundstücken, landwirtschaftliche Flächen) gefährdet sein. Hier ist zu beachten, dass bei Extremniederschlägen auch von Grünflächen Wasser abfließen kann. Ohne die entsprechenden Schutzvorkehrungen dringt es über Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten ins Gebäude ein. Vor einer Überflutung von außen kann ein Objekt nur durch bautechnische Maßnahmen (wie zum Beispiel erhöhte Aufkantungen, erhöhte Hauseingänge, Verwallungen, wasserdichte Kellerfenster oder mobile Schutzelemente) wirksam geschützt werden.
Versicherungsschutz gegen Katastrophenregen
Sollte es zu Schäden in Folge von Starkregen kommen, stellt sich auch die Frage des Versicherungsschutzes. Die VG Konz weist daher die Grundstückseigentümer bzw. die Mieter/Pächter darauf hin, dass ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch sogenannten Katastrophenregen grundsätzlich möglich ist. Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Wasser abdeckt, welches von außen in das Gebäude eindringt. Mit der Wohngebäudeversicherung ist ein Haus standardmäßig nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.
Versicherungsschutz prüfen
Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden. Hierfür gibt es aber unter gewissen Randbedingungen bei der Wohngebäudeversicherung Zusatzmodule (Zusatzpolicen), die auch Schäden durch Überschwemmungen des Gebäudes von außen abdecken (die sogenannte Elementarschadensversicherung). Zusätzlich sollte der Grundstückseigentümer aber ebenso der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich. Daher empfiehlt die VG Konz, dass jeder seinen privaten Versicherungsschutz überprüfen und abwägen sollte, ob die Risiken von den bestehenden Versicherungen abgedeckt sind.
Mangelnde Vorsorge kann teuer werden
Fehlen die vorgeschriebenen Sicherungen, sind die Betroffenen für die daraus resultierenden Schäden allein verantwortlich. Die Versicherungen können eventuell die Schadensregulierung einschränken oder ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer bezahlt werden.
RED