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Stadtvorstand bringt Globus-Prüfung auf den Weg

Der Trierer Stadtvorstand hat am Montag beschlossen, in die differenzierte Prüfung des Ansiedlungsvorhabens der Firma Globus einzusteigen.
Foto: Symbolbild/Imago

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Der Stadtvorstand (Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Bürgermeisterin Elvira Garbes und die Dezernenten Andreas Ludwig und Thomas Schmitt) trifft damit Vorbereitungen, damit das Projekt dezernats- und ämterübergreifend bearbeitet werden kann. Der einstimmig getroffene Beschluss lautet: "Der Stadtvorstand ist sich einig, in die differenzierte Prüfung des Ansiedlungsvorhabens 'Globus' einzusteigen. Hierzu fasst der Stadtvorstand die folgenden Beschlüsse":

  • Er richtet einen Lenkungsausschuss ein.
  • Er beauftragt das Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Geschäftsführung des Lenkungsausschusses. Die vom Stadtvorstand bereits eingerichtete "Facharbeitsgruppe Einzelhandel" wird eingebunden. Darüber hinaus sind bei Bedarf weitere Fachämter der Verwaltung einzubeziehen.
  • Über die Ergebnisse des Lenkungsausschusses werden die Mitglieder des Runden Tisches Einzelhandel (Fraktionen, IHK, HWK, Einzelhandelsverband und City-Initiative) vierteljährlich informiert.

Ausschuss soll Globus-Projekt bearbeiten

Der Lenkungsausschuss besteht aus Oberbürgermeister Wolfram Leibe (Vorsitz) sowie Bürgermeisterin Garbes und den Dezernenten Schmitt und Ludwig. Die geschäftsführende Projektgruppe unter Leitung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik ist besetzt mit Mitgliedern aus den Ämtern Zentrale Finanzen, Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung. Ziel ist, dass der Lenkungsausschuss dezernats- und ämterübergreifend das Projekt gemeinsam bearbeitet und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise für den Rat der Stadt Trier aufbereitet.

Globus muss Antrag stellen

Nach dem aktuell gültigen Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2015, dem fortgeschriebenen Flächennutzungsplan und dem verbindlichen Bebauungsplan kann auf der von Globus erworbenen Fläche keine Einzelhandelsansiedlung in der von Globus gewünschten Größenordnung umgesetzt werden. Globus muss daher einen formellen Antrag auf Änderung des gültigen Planrechts einreichen. Wenn Globus den Antrag einreicht, können Stadtrat und Verwaltung ein Zielabweichungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sowie ein Raumordnungsverfahren ebenfalls bei der SGD Nord auf den Weg bringen. Damit wird dann zunächst von der SGD geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ansiedlung von Globus möglich wäre. RED/PA


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