

Für den Fall, dass der Mann dem nicht nachkommt, wurden ihm Konsequenzen in Form der Erstellung einer schlechteren dienstlichen Beurteilung und die Beendigung des Dienstverhältnisses angekündigt. Besonders prekär: Eines der Klageverfahren, dass der Beamte nach dem Willen seines Vorgesetzten hätte beenden sollen, hatte bereits Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier hat mit einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die Maßnahme des Dienstherren, gegen die sich der Beamte gewehrt hat, rechtswidrig gewesen ist. Dem Beamten wurde in der Folge tatsächlich eine schlechte dienstliche Beurteilung ausgehändigt. Die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung ist am Dienstag, 2. Juli, Gegenstand einer mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Trier.
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