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Trierer halten sich weitestgehend an Kontaktsperre
Kontrolliert wurde unter anderem mehrfach die Fußgängerzone. Selbst zur Mittagszeit zählten die Streifen nur rund 120 Personen dort, wo sonst Zehntausende unterwegs sind. Es wurden keine Gruppen mit mehr als zwei Personen angetroffen. Abstandsregeln an den geöffneten Geschäften wurden eingehalten. Bei einer Kontrolle in der Nacht zum Dienstag war die Trierer Fußgängerzone sogar komplett menschenleer. Auch auf dem Trierer Wochenmarkt wurden die angeordneten Abstände in Warteschlagen eingehalten. Es gab lediglich einen Vorfall mit einer Gruppe von rund einem Dutzend Personen in der Innenstadt, die
die Abstandsregeln nicht einhielten. Daraufhin erteilten die Beamten Platzverweise, denen die Personen umgehend nachkamen.
Spielplätze und Sportanlagen kontrolliert
Mitarbeiter des Verkehrsüberwachungsdienstes, die derzeit den Kommunalen Vollzugsdienst im Ordnungsamt unterstützen, kontrollierten stichprobenartig zahlreiche der derzeit geschlossenen Spielplätze in der Stadt sowie rund ein Dutzend Sportanlagen. Sie konnten keine Verstöße gegen das Betretungsverbot feststellen. Auch in den Parks in der Stadt, am Mattheiserweiher sowie im Petrispark hielten sich zwar jeweils zwischen 40 bis 60 Menschen auf, alle hielten jedoch bei den Kontrollgängen des Ordnungsamtes die Abstandsregeln ein.Hintergrund
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am vergangenen Sonntag einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hat am Abend des 23. März eine Verordnung erlassen, deren Regeln von Dienstag, 24. März, bis zum 19. April auch in Trier gelten. Hierzu zählt vor allem das weitgehende Kontaktverbot: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In der Öffentlichkeit ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten. Veranstaltungen jeder Art sind verboten. Erlaubt bleibt der ÖPNV, Bestattungen im engsten Familienkreis und wichtig: die Durchführung von Blutspendeterminen und das Betreiben von Blutspendediensten. Auch zahlreiche Einrichtungen sind geschlossen, hierzu zählen unter anderem alle:- Kultur-Einrichtungen
- Sport-Einrichtungen
- Kneipen, Clubs, Diskotheken
- Bordelle
- Fitnessstudios
- Kinos
- Spielplätze
- Geschäfte, deren Sortiment nicht zum täglichen Bedarf gehört (Liste der Ausnahmen siehe weiter unten)
- Eisdielen
- Restaurants, Cafés, Kantinen für den Verzehr vor Ort in Innen- und Außengastronomie
- Internetcafés
- Messen, Freizeit- und Tierparks und Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
- Wellnessanlagen, Thermen und Solarien
- Fahrschulen
- Frisöre, Tattoo-/Piercingstudios, Nagelstudios und Kosmetikstudios
- Floristen
- Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment
- Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen
- Geschäfte für Lebensmittelbedarf, Lieferservices, Getränkemärkte (dazu gehören auch Bäcker, Metzger, Brauer, etc.)
- Restaurants, Gaststätten und Cafés für den Verkauf zur Mitnahme und den Lieferservice
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
- Apotheken und Drogerien
- Reinigungen und Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen sowie Poststellen
- Großhandel
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