Nico Lautwein

Versuchter Mord in der Saarstraße: Anklage gegen Ex-Partner erhoben

Trier. Nach einem brutalen Angriff auf seine Ex-Freundin in einer Wohnung in der Saarstraße hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der Prozess soll im Februar 2026 beginnen.

Symbolfoto

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Bild: Pixabay

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen zur Tatzeit 43-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 25. Mai 2025 versucht zu haben, seine ehemalige Freundin zu töten und sie dabei schwer verletzt zu haben. (Wir berichteten)

Angriff in gemeinsamer Wohnung in der Saarstraße

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Geschehensablauf aus:

Der Angeschuldigte und das Tatopfer, eine 26-jährige Frau, waren bis kurz vor der Tat ein Paar und lebten nach ihrer Trennung noch gemeinsam in einer Wohnung in der Saarstraße in Trier.

Am frühen Abend des 25. Mai 2025 soll der Mann in das Zimmer seiner Ex-Freundin gegangen sein und sie plötzlich und unvermittelt angegriffen haben. Er soll sie gewürgt und ihr mit einem bislang unbekannten Gegenstand zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Anschließend verließ er die Wohnung und ließ die Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen zurück.

Opfer durch Zeugenhinweis gerettet

Die Polizei wurde aufgrund eines Zeugenhinweises alarmiert und fand die schwer verletzte Frau in der Wohnung vor. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und musste notoperiert werden.

Festnahme in den Niederlanden – weiterhin in Haft

Der Angeschuldigte wurde Anfang Juni 2025 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in den Niederlanden festgenommen und am 26. August 2025 nach Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Er hat sich bislang nicht zur Tat geäußert.

Vorwurf der Heimtücke – daher Mordanklage

Da der Angriff nach bisherigen Ermittlungen plötzlich und ohne Vorwarnung erfolgt sein soll, geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Tatbegehung aus. Deshalb wurde Anklage wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Prozessbeginn steht fest

Das Landgericht Trier hat den Start der Hauptverhandlung auf den 10. Februar 2026 terminiert. Weitere Fortsetzungstermine sind bereits vorgesehen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Trier


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