Claudia Neumann

Windräder im Stadtwald: Was auf Trier zukommen könnte

Trier. Mehr als 5000 Unterschriften für Bürgerbegehren / Stadtrat entscheidet am Donnerstag, 10. September, über Zulässigkeit / Neue Webseite zeigt Dimensionen des Vorhabens

Mehr als 5000 Menschen haben das Bürgerbegehren „Kein Windrad im Stadtwald" unterschrieben. Nun ist der Trierer Stadtrat am Zug: Am Donnerstag, 10. September, soll er über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Die Bürgerinitiativen Naturschutz Euren/Herresthal, Bürgerverein Pfalzel und Naherholungsgebiet auf der Bausch wollen damit erreichen, dass die Stadt ihre Zustimmung zur Nutzung städtischer Grundstücke für die geplanten Windkraftanlagen und den Ausbau von Zuwegungen versagt.

Eingereicht wurde das Bürgerbegehren am 14. August bei OB Wolfram Leibe. Die Initiativen beantragen die Feststellung der Zulässigkeit und anschließend einen Bürgerentscheid. Es geht um Windenergieanlagen im Eurener Hospitienwald. Befürchtet werden unter anderem Auswirkungen auf Wald, Boden, Wasserhaushalt, Artenvielfalt, Landschaftsbild, Naherholung und Tourismus.

„Wir wehren uns nicht gegen die Energiewende, sondern gegen den falschen Standort", sagt Hans-Alwin Schmitz, Ortsvorsteher von Euren, für die Bürgerinitiative. Die Initiativen sehen zudem trotz gesetzlicher Duldungspflichten noch Entscheidungsspielräume der Stadt bei Grundstücken und Wegen. Mehr dazu weiter unten.

Das rechtliche Verfahren ist für die Bürgerinitiativen mit erheblichen Anwaltskosten verbunden. Auf ihren Internetseiten informieren sie über Möglichkeiten, das Bürgerbegehren zu unterstützen. Kontakt ist unter anderem über die Webseite der Bürgerinitiative Naturschutz Euren/Herresthal möglich.

Sechseinhalbmal so hoch wie die Mariensäule

Eine zusätzliche Perspektive auf die Debatte liefert die Webseite „Windrad Trier nachgefasst". Karin Kaltenkirchen, Chefin des Trierer Modehauses Marx und Vizepräsidentin der IHK Trier, und Unternehmensberater Rainer Meyer haben die Seite erstellt, um über das Vorhaben zu informieren und die Bürgerinitiativen zu unterstützen. Aufbereitet werden dort Zahlen, Daten und Fakten, ergänzt um Berechnungen und Hintergrundinformationen.

Während es der Bürgerinitiative vor allem um das Naherholungsgebiet vor der Haustür und den intakten Lebensraum Wald geht, blicken Kaltenkirchen und Meyer quasi zentral aus der Stadt auf das Vorhaben: Mitten in der Trierer Innenstadt, aus dem Büro mit Blick auf Dom und Basilika, stellt sich für die beiden eine andere Frage: Könnten künftig rotierende Windräder das Weltkulturerbe im Stadtpanorama einfassen?

Die Webseite bezieht sich dabei auf das Gesamtprojekt der Teilfortschreibung Windenergie mit insgesamt sechs Anlagen an zwei Standorten – Stahlem und Wetterborn –, von denen der Eurener Hospitienwald mit den im Bürgerbegehren genannten Anlagen einen Teilbereich bildet. Für das Projekt „Trier-Wetterborn" hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord der Qualitas Energy Trier GmbH inzwischen ebenfalls die Genehmigung erteilt.

Im Vordergrund steht auf der Seite die Visualisierung der geplanten Windräder. Sie stammen von V-KON.media, einem Trierer Unternehmen für 3D-Visualisierungen von Bau- und Infrastrukturprojekten. Die Bilder zeigen eindrücklich, wie die Windkraftanlagen aus unterschiedlichen Perspektiven im Stadt- und Landschaftsbild erscheinen könnten.

Die Webseite macht die Größenordnung auch anhand eines Vergleichs anschaulich: Die Trierer Mariensäule ist 41 Meter hoch, ein Windrad mit 265 Metern Gesamthöhe wäre damit etwa sechseinhalbmal so hoch.

„Windrad Trier nachgefasst" stellt dazu eine grundsätzliche Frage: „Wurde die Entscheidung über bis zu 265 Meter hohe, aus dem Moseltal sichtbare Windenergieanlagen mit der Sorgfalt getroffen, die ein dauerhafter Eingriff in Wald, Landschaft, touristische Attraktivität und UNESCO-Welterbe verdient – oder wurde das Verfahren abgeschlossen, bevor die Öffentlichkeit überhaupt verstehen und bewerten konnte, was zur Entscheidung stand?"

Was wurde untersucht?

Genau hier setzen Kaltenkirchen und Meyer mit ihrer Kritik an. Aus ihrer Sicht wurde nicht ausreichend transparent gemacht, was mit dem Projekt auf Trier zukommen könnte. Entscheidungen seien schlecht vorbereitet worden, vieles habe sich „tief im Getriebe" abgespielt. Sie kritisieren, dass im Vorfeld nicht klar informiert worden sei.

Eine Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion „Die Demokraten" zeigt, welche Untersuchungen die Stadt selbst vorgenommen hat – und welche nicht.

Eine eigene Untersuchung zu möglichen wirtschaftlichen Nachteilen durch einen Rückgang des Tourismus oder eine Beeinträchtigung der Innenstadtattraktivität, des Handels und der Gastronomie gibt es laut Verwaltung nicht. Eine quantitative Gegenüberstellung möglicher wirtschaftlicher Nachteile mit den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen wurde ebenfalls nicht vorgenommen.

Die Stadt geht dennoch nicht davon aus, dass die geplanten Windenergieanlagen zu einer relevanten Beeinträchtigung der Besuchsintensität der Trierer Innenstadt führen werden. Die konkreten standortbezogenen Risiken seien Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Die Auswirkungen der konkreten Zuwegungen und Anlagenstandorte auf Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete wurden bei der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans nicht gesondert untersucht. Die Stadt begründet dies damit, dass die konkreten Standorte und der Verlauf der Zuwegungen damals noch nicht feststanden.

Zu möglichen betrieblichen Risiken wie geologischen Schäden, Umweltschäden oder Folgen von Havarien liegen der Stadt keine über die im Genehmigungsverfahren vorliegenden Unterlagen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Für die Prüfung solcher Fragen sei die zuständige Genehmigungsbehörde verantwortlich.

Was bedeutet das für Stadtbild und Tourismus?

Für Kaltenkirchen und Meyer ist die Standortfrage entscheidend. Windkraft lehnen sie nicht grundsätzlich ab. Sie verweisen jedoch darauf, dass es in Rheinland-Pfalz andere Standorte mit besseren Windbedingungen gebe. Und dass das Land seine Zielvorgabe bereits erreicht habe und es für die Stadt deshalb keine Verpflichtung für weitere Standorte gebe. In Trier sehen sie dagegen mögliche Auswirkungen auf das Moselpanorama, das historische Stadtbild und den Tourismus.

Auf der Webseite findet sich dazu auch eine eigene Wirtschaftlichkeitsrechnung. Kaltenkirchen und Meyer sprechen von einem möglichen „Kipppunkt", an dem wirtschaftliche Nachteile den errechneten Nutzen des Projekts übersteigen könnten. Gerade beim Tourismus könne schon eine vergleichsweise geringe Veränderung spürbare Folgen haben, argumentieren sie.

Nach ihrer Berechnung könnten die Anlagen bilanziell rund 23 Prozent des Trierer Jahresstromverbrauchs erzeugen, eine Speicherinfrastruktur zur Versorgung Triers sei jedoch nicht vorgesehen. Für den Bau seien nach dieser Rechnung rund 72.000 Quadratmeter Wald zu roden – umgerechnet 7,2 Hektar.

Pachteinnahmen von rund 1,05 Millionen Euro pro Jahrseien zwar garantiert – davon aber 875.000 Euro für die Vereinigten Hospitien. Von Gewerbesteuern könnte Trier dagegen bis mindestens ins 17. Betriebsjahr nicht profitieren, da Abschreibungen und Zinsen den Bilanzgewinn des Betreibers zunächst aufzehrten.

Aus Pacht, einer freiwilligen EEG-Zahlung von bis zu rund 242.000 Euro pro Jahr und der später erwarteten Gewerbesteuer ergebe sich insgesamt gesehen eine regionale Wertschöpfung von rund 1,32 Millionen Euro jährlich. Dem stehe ein touristischer Einkommenseffekt von rund 120,6 Millionen Euro pro Jahr gegenüber. Nach der Berechnung von Kaltenkirchen und Meyer würde bereits ein Besucherrückgang von rund 1,09 Prozent ausreichen, um den errechneten wirtschaftlichen Vorteil der Anlagen wieder aufzuzehren.

Der Konflikt zwischen Windenergie und Welterbeschutz wird auch in anderen Regionen diskutiert. In Baden-Württemberg geht es beispielsweise um Windenergieanlagen im Umfeld der Welterbestätte Baden-Baden. Dort werden mögliche Auswirkungen auf das historische Stadt- und Landschaftsbild als Argument gegen entsprechende Vorhaben angeführt.

Für Trier stellt sich die Frage vor dem Hintergrund des UNESCO-Welterbes ebenfalls. Die geplanten Anlagen sollen aus dem Moseltal sichtbar sein. Für Kaltenkirchen und Meyer ist das ein Eingriff, der das Stadtbild auf Jahrzehnte prägen könnte.

Prominente Unterstützer aus Trier

Auf der Webseite finden sich außerdem die Namen von zahlreichen Unterstützern. Darunter sind Trierer Persönlichkeiten, Unternehmer und Vertreter der Wirtschaft. Genannt wird unter anderem Peter Adrian, Präsident der IHK Trier.

Einige Unterstützer haben ihre Haltung mit kurzen Statements verbunden. Thomas Kiessling schreibt: „Meine Stadt – meine Entscheidung!" Maria Berger-Heister sagt: „Entscheidungen, die das Gesicht unserer Stadt über Jahrzehnte prägen, brauchen eine breite demokratische Legitimation." Kaltenkirchen selbst formuliert: „Mir fehlt eine klare Vision für die Zukunft Triers."

Für die Chefin des Modehauses Marx gehört die Windkraftdebatte auch in den Zusammenhang der ohnehin schwierigen Lage des Trierer Einzelhandels. „Trier ist auf dem absteigenden Ast", sagt sie. Die Stadt habe bereits mit Problemen bei Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten zu kämpfen. Eine weitere Belastung könne die Entwicklung verschärfen: „So macht man es noch schlimmer."
Für Kaltenkirchen steht dahinter die Frage, wo Trier in 20 Jahren stehen wird.

Stadtrat entscheidet am 10. September

Zunächst aber geht es um das Bürgerbegehren. Das städtische Rechtsamt sieht es aus vier Gründen als voraussichtlich unzulässig an: fehlende Entscheidungsbefugnis der Stadt wegen gesetzlicher Duldungspflichten, ein faktischer Bezug zum bereits beschlossenen Flächennutzungsplan, eine einseitige Begründung sowie ein Formfehler bei den Vertretungsberechtigten.

Die Initiativen weisen diese Bedenken in einer rechtlichen Stellungnahme zurück. Die Duldungspflichten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verdrängten nicht sämtliche städtischen Entscheidungsbefugnisse, argumentieren sie, und der Flächennutzungsplan sei nicht direkt betroffen, da sich das Begehren gegen einen älteren Flurbereinigungsplan richte. Auch der gerügte Formfehler liege nicht vor: Benannt seien nur drei gleichzeitig handelnde Vertretungsberechtigte, eine vierte Person fungiere lediglich als Ersatzvertreterin. Sie verweisen zudem auf eine anwaltliche Gegendarstellung zur rechtlichen Bewertung des Rechtsamtes.

Herbert Kremer von Naturschutz Euren/Herresthal spricht angesichts der mehr als 5000 Unterschriften von einem „klaren demokratischen Signal". Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren nicht zulassen, erwarten die Initiativen, dass er selbst einen Bürgerentscheid auf den Weg bringt.

Für Kaltenkirchen und Meyer ist diese Frage inzwischen ebenfalls zentral. Aus ihrer Sicht geht es nicht mehr nur um die Windräder, sondern auch darum, wie offen Politik und Verwaltung mit dem Wunsch nach einer Bürgerentscheidung umgehen: „Warum jetzt querstellen, wo Bürger entscheiden wollen?"

Ihr Appell an Politik und Verwaltung ist kurz: „Lasst Demokratie zu."