Claudia Neumann

Sollen die Trierer über Windräder im Stadtwald abstimmen?

Trier. Bürgerinitiativen haben über 5.000 Unterschriften gegen den geplanten Windpark im Eurener Hospitienwald gesammelt. Der Stadtrat entscheidet am 10. September über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens.

Vertreter der Bürgerinitiativen bei der Abgabe des Einreichungsschreibens im Büro von Oberbürgermeister Leibe

Vertreter der Bürgerinitiativen bei der Abgabe des Einreichungsschreibens im Büro von Oberbürgermeister Leibe

Bild: BI

Die Bürgerinitiativen Naturschutz Euren/Herresthal, Bürgerverein Pfalzel und Naherholungsgebiet Auf der Bausch haben am Freitag, 14. August, ihr Bürgerbegehren „Kein Windrad im Stadtwald" bei Oberbürgermeister Wolfram Leibe eingereicht. Mehr als 5.000 Menschen haben es unterschrieben. Über die Initiativen, die sich gegen den geplanten Windpark im Trierer Stadtwald wenden, hatten wir bereits berichtet.

Fünf Windräder im Stadtwald geplant

Gegenstand des Begehrens ist die Frage, ob die Stadt Trier ihre Zustimmung zur Nutzung städtischer Grundstücke im Bereich Euren/Herresthal und Ehrang/Bausch für die Errichtung von Windkraftanlagen sowie den Ausbau der dafür nötigen Zuwegungen versagen soll. Geplant sind fünf Anlagen mit einer Gesamthöhe von rund 270 Metern im Eurener Hospitienwald. Nach Auffassung der Initiativen hätten die Anlagen sowie die nötigen Zufahrten, Kurvenradien, Montage- und Entwässerungsflächen erhebliche Auswirkungen auf Wald, Boden, Wasserhaushalt, Artenvielfalt, Landschaftsbild, Naherholung und Tourismus. Die zu erwartenden Einnahmen seien im Vergleich zum städtischen Haushalt marginal und könnten den entstehenden Schaden nicht aufwiegen.

„Wir wehren uns nicht gegen die Energiewende, sondern gegen den falschen Standort. Der Trierer Stadtwald ist einzigartiges Naherholungsgebiet und ökologisch hochsensibel – dafür gibt es keinen Ersatz", sagte Hans-Alwin Schmitz, Ortsvorsteher von Euren, für die Bürgerinitiative.

Stadtrat entscheidet am 10. September über Zulässigkeit

Am Donnerstag, 10. September, entscheidet der Trierer Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Das städtische Rechtsamt hatte dagegen rechtliche Bedenken vorgetragen. Nach Auffassung der Initiativen sind diese jedoch nicht tragfähig und würden keineswegs zwangsläufig eine Ablehnung begründen. Sie verweisen zudem auf die in der Gemeindeordnung vorgesehene Möglichkeit des Stadtrates, auch selbst einen Bürgerentscheid zu beschließen.

Zu den rechtlichen Streitpunkten zählt unter anderem, ob die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelten Duldungspflichten den kommunalen Entscheidungsspielraum der Stadt tatsächlich vollständig verdrängen. Die Initiativen argumentieren, dass Paragraf 11b EEG nur die vorübergehende Überfahrt bei Errichtung und Rückbau der Anlagen betreffe, nicht aber die dauerhafte Erschließung oder Betriebsphase. Zudem verweisen sie darauf, dass der Flurbereinigungsplan von 1984/1985, der einen Großteil der betroffenen Wirtschaftswege regelt, Satzungscharakter habe. Eine Änderung der Wegenutzung erfordere demnach zwingend eine Gemeindesatzung und die Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde – ein privatrechtlicher Vertrag genüge dafür nicht.

„Mehrere tausend Unterschriften sind ein klares demokratisches Signal. Sollte der Rat unserem Bürgerbegehren nicht folgen, erwarten wir, dass er selbst einen Bürgerentscheid auf den Weg bringt, um den Trierern in dieser wichtigen Frage das letzte Wort zu überlassen", sagte Herbert Kremer von Naturschutz Euren/Herresthal.

Initiativen fordern rechtzeitige Prüfung

Die Initiativen weisen zudem auf die Dringlichkeit hin: Die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens trete erst mit Feststellung seiner Zulässigkeit ein. Werde der entsprechende Wegenutzungsvertrag vorher unterzeichnet, liefe das Begehren leer. Sie bitten daher darum, die Zulässigkeit vorrangig zu prüfen und dem Stadtrat rechtzeitig vor einer Vertragsunterzeichnung vorzulegen.

Die Initiativen appellieren an die Ratsmitglieder, ihre persönliche Verantwortung für die Stadt wahrzunehmen und die demokratische Dimension der Angelegenheit im Blick zu behalten.