

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Nach Medienberichten soll der Beschuldigte aus der Region Trier stammen. Ihm werde vorgeworfen, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied einer terroristischen sowie einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und dabei jeweils als Rädelsführer agiert zu haben. Eine der Vereinigungen soll er zudem selbst gegründet haben.
Gründung zweier Online-Gruppierungen
Spätestens Ende März 2024 habe Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung gegründet, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei und auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag ziele. Ziel der Gruppierung sei es, durch Gewalttaten oder öffentliche Aufrufe dazu den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Bild- und Videomaterial solcher Taten sei bewusst in Chatgruppen geteilt worden, um für die Vereinigung und künftige Anschläge zu werben.
Spätestens Ende 2024 habe sich der Beschuldigte einer weiteren, kriminell ausgerichteten Online-Gruppierung angeschlossen. Beide Gruppierungen seien der sogenannten COM-Szene zuzuordnen oder ihr zumindest verbunden – einer vor einigen Jahren im Internet entstandenen Szene, deren Mitglieder gezielt in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen nach sehr jungen, meist weiblichen Personen suchten, um diese durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und Selbstverletzungen bis hin zum Suizid zu drängen.
In beiden Gruppen soll Kai M. mutmaßlich als einer der Anführer fungiert und sich maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung von Straftaten für die Vereinigungen beteiligt haben.
Anstiftung zum Mord, Missbrauch, Brandstiftung
Neben dem Vorwurf der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung werden dem Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt: Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten sowie Gewaltdarstellung.
Konkret soll Kai M. gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen. Zudem habe er mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen und auf Jugendliche in den USA und in Schweden eingewirkt, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten sei und dieses dazu veranlasst habe, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, wobei es zu schweren Verletzungen gekommen sei. Von einigen der Taten habe der Beschuldigte anschließend Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.
Untersuchungshaft seit März
Kai M. wurde am 17. März festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage dafür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zur Anpassung des Haftbefehls soll zeitnah eine Vorführung vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


