Claudia Neumann

Neue EU-Verpackungsregeln sorgen für Kritik

Trier/Region. IHKs in Rheinland-Pfalz sehen Gefahr einer neuen Bürokratiefalle für Unternehmen

Die neue EU-Verpackungsverordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren, steht aber wegen des hohen bürokratischen Aufwands in der Kritik.

Die neue EU-Verpackungsverordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren, steht aber wegen des hohen bürokratischen Aufwands in der Kritik.

Bild: Canva

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung will die Europäische Union Verpackungsabfälle reduzieren und den Binnenmarkt stärken. Aus Sicht der vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz droht jedoch das Gegenteil: Statt einheitlicher Verfahren entsteht neuer bürokratischer Aufwand für Unternehmen.

Registrierung bleibt national organisiert

Die Verordnung gilt europaweit, die Registrierungspflichten bleiben jedoch national organisiert. Hersteller und Händler müssen sich weiterhin in jedem Mitgliedstaat gesondert registrieren, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen. Die IHKs kritisieren insbesondere den hohen Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend vertreiben.

Einheitliche europäische Vorgaben treffen auf unterschiedliche nationale Register, Meldewege und Zuständigkeiten. Damit würden Kosten und Bürokratie aufgebaut, statt den Binnenmarkt zu vereinfachen.

„Wer europäische Regeln schafft, muss auch europäische Verfahren schaffen. Ein Unternehmen sollte seine Daten einmal melden können und nicht 27 Mal“, fordert Steffen Blaga, Umwelt- und Energiepolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

IHKs fordern zentrales Registrierungsportal

Die vier rheinland-pfälzischen IHKs sprechen sich deshalb für ein zentrales europäisches Registrierungsportal, einheitliche Meldeverfahren sowie spürbare Erleichterungen für kleinere Unternehmen aus. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft seien wichtige Ziele. Neue Hürden für den Mittelstand gehörten jedoch nicht dazu. Sollten die Regeln kurzfristig nicht nachgebessert werden können, müsse die komplette Verordnung ausgesetzt werden, so die IHKs.

Die vier IHKs beraten ihre Mitgliedsunternehmen zu allen Fragen des Abfallrechts. Informationen zu den Ansprechpartnern gibt es auf der Internetseite der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz:

IHK-Angebote zu Umwelt und Energie

Die IHKs rufen zudem betroffene Unternehmer auf, ihre Meinung und ihre Erfahrungen zur Verpackungsverordnung bei der aktuellen Konsultation auf EU-Ebene zu äußern:

EU-Konsultation zur Verpackungsverordnung