Nico Lautwein

Vogelgrippe bestätigt: Aufstallungspflicht für Kreis und Stadt Trier verhängt 

Kreis. In Trier und dem Kreis Trier-Saarburg wurden zehn Fälle der Vogelgrippe festgestellt. Das Veterinäramt ordnet eine Aufstallungspflicht an – Geflügelhalter müssen Tiere schützen und Melderegeln beachten.

Zwei Nilgänse und eine Stockente beim Wasserband auf dem Trierer Petrisberg.

Zwei Nilgänse und eine Stockente beim Wasserband auf dem Trierer Petrisberg.

Bild: Nico Lautwein

Die Aviäre Influenza oder Vogelgrippe verbreitet sich derzeit auch in Deutschland. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier wurden mittlerweile zehn verendete Wildvögel aufgefunden, die mit dem Vogelgrippevirus infiziert waren. Um das Einschleppen des Virus in Geflügelbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung, das für den Kreis und die Stadt Trier zuständig ist, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine sogenannte Aufstallung von Geflügel vorschreibt.

Was die Aufstallung bedeutet

Aufstallung bedeutet, dass Geflügelbestände in Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden müssen, d.h. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.

Veranstaltungen verboten

Außerdem dürfen ab sofort keine Geflügeltiere über Märkte, Börsen oder mobile Geflügelhändler aufgenommen werden. Veranstaltungen dieser Art sind in Kreis und Stadt zudem verboten. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 1. November im Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Sie ist zunächst bis zum 30. November befristet. Der vollständige Text findet sich unter: www.trier-saarburg.de/bekanntmachungen

Viele Kleinbestände im Umkreis

Im Kreis und der Stadt gibt es rund 1400 Geflügelhalter – die meisten von ihnen haben kleine Bestände von unter 50 Tieren. „Die Aufstallung des Geflügels sowie die Einhaltung von Biosicherheit im eigenen Geflügelbestand sind die effektivsten Maßnahmen, um die eigenen Tiere vor einer Ansteckung und Erkrankung, die in der Regel zum Tod führt, zu schützen“, so die Verantwortlichen.

Aktuelle Informationen sowie Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen auch für Kleinstgeflügelhalter finden sich online auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Tote Tiere melden

Wenn Menschen tote oder erkrankte wildlebende Wasservögel wie beispielsweise Schwan, Gans, Ente, Kranich oder Reiher finden, sollten sie diese nicht berühren. So soll verhindert werden, dass Menschen das Virus weitertragen. Auch der Kontakt von Haustieren mit kranken oder verstorbenen Wassergeflügel sollte unbedingt vermieden werden.

Der Fund sollte beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Über die Behördennummer 115 können sich die Bürgerinnen und Bürger durchstellen lassen. Alternativ sind die Kontaktdaten hier verfügbar.

Aufgefundene Tieren werden dann zur weiteren Untersuchung zum Landesuntersuchungsamt geschickt.

Geringes Risiko für Menschen

Laut Friedrich Löffler-Institut (FLI) besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.

Verzehr von Geflügelprodukten

Die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Virus belastete Produkte wie Geflügelfleisch oder Eier in den Handel gelangen, ist sehr gering. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt generell Geflügelfleisch gut durchzugaren. Auch kann als Vorsichtsmaßnahme auf rohe Eier beispielsweise in Nachspeisen oder als weich gekochtes Ei verzichtet werden.

Bisher sind jedoch keine Fälle bekannt, die belegen, dass Menschen über den Verzehr von Lebensmittel mit dem Vogelgrippe-Virus erkrankt wären.


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