

Die Qualitas Energy Trier GmbH darf im Trierer Stadtbezirk Euren drei neue Windenergieanlagen errichten und betreiben. Das teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nach Abschluss eines umfassenden Prüfverfahrens mit. Dabei wurden neben Gutachten und fachlichen Stellungnahmen auch Einwendungen aus der Bevölkerung sowie von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen berücksichtigt. Da das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bestand ein Anspruch auf Genehmigung.
Recht auf Genehmigung
Auf Antrag der Vorhabenträgerin wurde eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Damit war ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. In die Prüfung flossen der Umweltverträglichkeitsbericht, vorgelegte Gutachten sowie Stellungnahmen von Fachbehörden ein. Auch eingegangene Einwendungen wurden bewertet.
Nach Angaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erfüllt das Projekt die Voraussetzungen nach Paragraf 6 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Genehmigung wurde daher als gebundene Entscheidung erteilt. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Genehmigung besteht, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen ist. Die Genehmigung enthält Nebenbestimmungen, unter anderem zu Lärm-, Natur- und Artenschutz.
Genehmigung online einsehbar
Die drei Windenergieanlagen erreichen jeweils eine Gesamthöhe von 266,5 Metern und eine Nennleistung von 6.800 Kilowatt. Die Genehmigung und weitere Unterlagen sind ab sofort und bis Sonntag, 11. Mai 2026 online abrufbar unter: https://www.s.rlp.de/iTdaKsW.


