

Am Mittwoch, 6. Mai, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz.
Bei der Prüfung wurden mehr als 260 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei stellte die Behörde zahlreiche Sachverhalte fest, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. In mehreren Fällen besteht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden – der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro je Stunde. Bei einem Großteil der Fälle besteht zudem der Verdacht der Beitragsvorenthaltung, also Schwarzarbeit.
„Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir unter anderem den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde", sagte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
Für Beschäftigte der Branche gelten besondere Bestimmungen, etwa die Pflicht zum Mitführen von Ausweispapieren, das Führen von Stundenaufzeichnungen sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Beschäftigungstag.




