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Claudia Neumann

232 Einsätze für die Trierer Polizei

Trier. Die Einsatzlage des vergangenen Wochenendes stellte einen Spitzenwert für die städtische Polizeiinspektion dar.

Symbolfoto

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Bild: Archiv

Während der Christopher-Street-Day als besucherstärkste Veranstaltung mit geschätzten 2000 Teilnehmenden aus polizeilicher Sicht ausgesprochen ruhig verlaufen war, galt es darüber hinaus 65 Strafanzeigen, 26 Verkehrsunfälle und insgesamt 141 weitere Einsatzlagen zu koordinieren und entsprechend zu würdigen.

Exemplarisch führt die Polizei nachfolgend aufgeführte Begebenheiten aus:

Aggressiver 56-Jähriger zieht Schaulustige an

Eine Personenkontrolle im Rautenstrauchpark mündete am Freitagabend in die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hier zeigte sich ein 56jähriger Trierer überhaupt nicht einverstanden mit der Überprüfung seiner Person und reagierte sehr aggressiv auf die polizeilichen Maßnahmen. Zum Schutze Unbeteiligter und der eingesetzten Beamten sollte er gefesselt werden, wogegen er sich durch starken körperlichen Einsatz zu widersetzen versuchte. Letztlich wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Polizeigewahrsam eingeliefert. Der Einsatz hatte neben den Anwesenden im Rautenstrauchpark weitere Schaulustige aufmerksam gemacht und eine entsprechende Außenwirkung entfaltet.

Im Rahmen weiterer Kontrollmaßnahmen am Wochenende waren drei Personen überprüft worden, gegen die Haftbefehle bestanden hatten. Zwei Männer wurden daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, während ein Untersuchungshaftbefehl gegen einen dritten Mann nach richterlicher Vorführung außer Vollzug gesetzt wurde.

Alkoholisiert gegen Verkehrsinsel gekracht

Bei zwei Unfällen in den Stadtteilen Feyen und Pallien am Wochenende dürfte die nicht unerhebliche Alkoholisierung der jeweils weiblichen Fahrzeugführerinnen unfallursächlich gewesen sein. In Feyen hatte die Verursacherin zwei parkende Autos beschädigt, in Pallien war die Fahrerin mit einer Verkehrsinsel kollidiert. Die Alkoholwerte lagen bei 1,6 bzw. 2,5 Promille in der Atemluft. Zur gerichtsfesten Verwertung wurden Blutproben entnommen und die Führerscheine mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmt.

Glücklicherweise ohne vorangegangenen Unfall wurde bereits am Freitagabend dem Fahrer eines Transporters die Weiterfahrt untersagt. Hier hatten die Meldungen von mehreren Verkehrsteilnehmern über die unsichere Fahrweise des Transporters eine Fahndung ausgelöst, welche im Ergebnis das Auffinden und die Kontrolle des Fahrers auf der B51, Höhe Welschbillig erbrachte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,5 Promille, welcher ebenfalls zur Anzeigenerstattung wegen Trunkenheit im Verkehr verpflichtete und die Beschlagnahme des Führerscheins zur Folge hatte.

 Größerer Einsatz wegen randalierender Gruppe in der Böhmerstraße

Am Samstagabend gingen bei der Trierer Polizei mehrere Notrufe über eine Gruppe männlicher Personen ein, welche im Innenstadtbereich randalieren und hierbei einen Schlagstock und ein Messer mit sich führen würden. Die Innenstadt wurde mit starken Kräften der Polizeiinspektion Trier aufgesucht. Schlussendlich konnten die beiden mutmaßlichen Hauptaggressoren in der Böhmerstraße angetroffen und unter Androhung von polizeilichen Einsatzmitteln zu Boden gesprochen und dort fixiert werden. Bei den Personen konnte ein Schlagstock aufgefunden werden. Beide Personen wurden im Anschluss zur Polizeiinspektion Trier gebracht. Sie erwartet nun unter anderem ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Familienfeier endet für Schwiegersohn blutig - Schwiegervater muss per Taser überwältigt werden

Eine Familienfeier auf dem Aveler Berg endete am frühen Sonntagmorgen mit der vorläufigen Festnahme eines 65jährigen Mannes. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass man zunächst gemeinsam gefeiert und getrunken hatte. Im weiteren Verlauf eskalierte die Situation, nachdem der Mann seine Tochter und den Schwiegersohn in einer Gartenlaube eingeschlossen hatte. Der Schwiegersohn konnte sich im Anschluss durch ein eingeschlagenes Fenster befreien, woraufhin es zur körperlichen Auseinandersetzung mit dem Schwiegervater kam. Der Schwiegersohn erlitt hierbei eine Schnittverletzung im Gesicht. Nach Alarmierung der Polizei konnte der mutmaßliche Täter nur nach Einsatz des sogenannten Tasers überwältigt und nach Anordnung der vorläufigen Festnahme zunächst in Gewahrsam genommen werden. Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde auf die zeitnahe Vorführung des Mannes vor einem Ermittlungsrichter verzichtet und er aus dem Gewahrsam entlassen. Er wird sich u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung im Verfahren verantworten müssen.


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