Kreis Ahrweiler
Bauschutt und Sperrmüll auf öffentlichem Grund unzulässig
30.09.2021
Seit dieser Woche ist die Entsorgung von Bauschutt, Sperrmüll und Erde wieder eigenständig zu organisieren. Die Kosten werden im Rahmen der Aufbauhilfe grundsätzlich in einem Umfang von 80 Prozent übernommen.

