
Stadt Trier
Trierer Amokfahrt: Gericht weist Klage eines Polizeibeamten ab
Trier. Der Beamte hatte nach einem Einsatz bei der Amokfahrt ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen bekommen. Weil der Verursacher nicht zahlen konnte, verlangte er die Übernahme durch das Land.

