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Angriff auf Polizisten: Täter muss in Psychiatrie

Ein 23-Jähriger hat am 11. Juni vergangenen Jahres einen Polizisten in der Trierer Südallee mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt (wir berichteten). Der junge Mann konnte kurz darauf festgenommen werden. Er soll psychisch krank sein. Nun ist er verurteilt worden.

Laut den bisherigen Ermittlungen hielt sich der Polizist auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang des ehemaligen Polizeipräsidiums in der Südallee auf. Der 23-jähriger Mann näherte sich ihm und stach ihm ohne jeden Anlass mit einem rund 18 Zentimter langen Küchenmesser in den Oberkörper. Der Beamte wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

23-Jähriger psychisch krank

Der 23-Jährige flüchtete nach der Tat. Weitere Polizisten, die vor Ort waren, konnten ihn noch auf dem Parkplatz festnehmen.  Der Mann soll eine nicht lebensgefährliche Stichwunde erlitten haben, die ärztlich versorgt werden musste. Der 23-Jährige leidet nach den bisherigen Erkenntnissen an einer psychischen Erkrankung. Er soll sich wiederholt von der Polizei verfolgt gefühlt und über Lautsprecher Stimmen von Personen gehört haben, die von der Trierer Polizei gewesen und ihn gequält haben sollen. Aus diesem Grunde beschloss er, sich an der Polizei zu rächen. Am Tattag soll er aus der Küche ein 18 Zentimeter langes Messer genommen und sich direkt zur Polizeiinspektion in der Südallee in Trier begeben haben.

Urteil gefällt

Der Mann ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich seit dem 12. Juni 2018 in einstweiliger Unterbringung. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat nun ein Urteil verkündet: Der Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Sicherungsverfahren

Das Sicherungsverfahren ist dann vorgesehen, wenn das Strafverfahren gegen den Täter wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann. Das Sicherungsverfahren ist von vorneherein nur auf die Anordnung einer Sicherungsmaßregel (insbesondere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt) gerichtet und bezweckt die Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist unbefristet, wird aber jährlich durch die Strafvollstreckungskammer überprüft. RED


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