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Haftbefehl gegen Ehemann des Tatopfers

Am späten Freitagnachmittag (1. April) fanden Familienangehörige die Leiche einer 40-jährigen Frau in deren Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hermeskeil (wir berichteten). Bei dem Opfer handelt es sich um eine aserbaidschanische Asylbewerberin, die seit 2014 gemeinsam mit ihrem ebenfalls aus Aserbaidschan stammenden Ehemann und ihrem neun Jahre alten Kind in Hermeskeil lebte.
Hat hat die Familie gelebt. Foto: Agentur Siko

Hat hat die Familie gelebt. Foto: Agentur Siko

Nachdem bereits die ersten Ermittlungen darauf hingedeutet hatten, dass die Frau
Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war, wurde dies durch eine am Samstag,
2. April, vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz durchgeführte
Obduktion bestätigt. Nach deren Ergebnis verstarb die Frau an den Folgen einer
Strangulation. Der Tat dringend verdächtig ist ihr 43 Jahre alter Ehemann. Dieser hatte nach der Tat
die gemeinsame Wohnung verlassen und war zunächst geflüchtet. Nachdem unverzüglich
Fahndungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden waren, stellte er sich am späten Samstagnachmittag freiwillig bei der Polizeiinspektion Hermeskeil, wo er vorläufig festgenommen wurde. Nach dem vorläufigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier bisher geführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass es am Freitag, dem 1. April, zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einem Streit kam, im Verlauf dessen der Beschuldigte seine Frau mittels eines Elektrokabels zu Tode würgte. Das gemeinsame Kind der Eheleute hielt sich zur Tatzeit bei Verwandten auf. Das Motiv für die Tat dürfte nach den bisherigen Erkenntnissen in Beziehungsproblemen zu suchen sein. Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am Sonntag, dem 3. April, dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt, der Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erließ. Er räumte die Begehung der Tat bei einer polizeilichen Vernehmung ein, machte aber später keine Angaben mehr.
Die Ermittlungen zu den Einzelheiten und den Hintergründen zur Tat dauern an.


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