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Nach Unwetter: Richtig gegen Elementarschäden sichern

Das Unwetter der vergangenen Tage hat zu jeder Menge Chaos geführt. Im Fall eines Schadens sind Versicherte auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen. Voraussetzung ist, dass die Verträge auch eine so genannte Elementarschadensklausel enthalten, darauf weisen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das rheinland-pfälzische Umweltministerium hin.
Foto: Symbolbild/Geidis

Foto: Symbolbild/Geidis

Aufgrund des Klimawandels müssen wir auch in Rheinland-Pfalz künftig vermehrt mit extremen Wetterereignissen rechnen. Neben dem Risiko des klassischen Flusshochwassers ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme von Starkniederschlägen mit der Folge lokaler Überschwemmungen auch weitab von Gewässern festzustellen. Solche Ereignisse zeichnen sich durch extreme Niederschlagsmengen in kurzer Zeit aus, die selten, kleinräumig und bevorzugt im Sommer auftreten. Aktuelle Belege für diese Entwicklung sind die Überschwemmungen in Süddeutschland in Folge der Unwetter am vergangenen Wochenende, teilt das rheinland-pfälzische Umweltministerium mit.

Versicherung kann Härtefälle auffangen

Bei Schäden durch Naturkatastrophen kann gerade der Abschluss einer Elementarschadenversicherung Härtefälle auffangen. Die Elementarschadenversicherung erweitert die Wohngebäude- und Hausratversicherungen in der Regel um folgende Elementarrisiken: Hochwasser und Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung oder sogar Vulkanausbruch. Die Hausratversicherung kommt beispielsweise dafür auf, wenn Wasser aus der Kanalisation aus tief liegenden Bädern oder Toiletten austritt und Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus selbst wie etwa durchfeuchtete oder durch eingetretenes Wasser völlig verdreckte Wände. Eine solche Elementarschadensklausel ist leider noch nicht sehr verbreitet. Sie sollte aber in jeder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

Tipps

Die Versicherungsberatung der Verbraucher­zentrale gibt folgende Tipps für Betroffene:
  • Unmittelbar nach dem Schadensfall ist es wichtig, eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Falls vorhanden, Einkaufsbelege beifügen. Andernfalls gilt es, den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neupreis aus dem Gedächtnis aufzuschreiben.
  • Beschädigte Dinge sollten – soweit es geht – zum Schadens­nachweis aufbewahrt werden.
  • Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil eine sofortige Re­paratur notwendig ist, ist es unabdingbar, die beschädigten Teile vor der Reparatur zu fotografieren oder – besser noch – zu filmen. Dies ist ganz besonders wichtig, wenn keine Belege mehr vorhanden sind und die Gegenstände etwa in von der Kommune aufgestellte Container geworfen werden.
  • Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht, sondern auch gegenseitig beispielsweise mit den Nachbarn Protokolle darüber angefertigt werden. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Notreparaturen.
  • Alle Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, sollten vorher kopiert werden.
  • Der Kontakt zur Versicherung muss möglichst schriftlich erfolgen. Ein Fax genügt. Der Sendebericht ist unbedingt aufzubewahren. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, gilt es, am besten vor Zeugen zu telefonieren. Bei telefonischen Leistungszusagen, unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren.
  • Betroffene sollten sich mit der Schadensregulierung nicht vertrösten lassen. Wer alle Unterlagen vorgelegt hat, kann spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen (Paragraph 11 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Übrigens: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über­nehmen bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der vorherige Zustand nicht vollständig wieder hergestellt werden können, gibt es außerdem noch einen Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.
Auch das Land hält Tipps bereit:
  • Einen Flyer mit Tipps und zum Programm "Umweltschutz im Alltag" gibt es hier.
  • Alles rund um die Elementarschadenkampagne des Landes Rheinland-Pfalz gibt es hier.


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