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108 Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine COVID-19-Neuinfektion in der Gemeinde Roetgen, drei weitere Fälle in Simmerath, aber keiner in Monschau meldet der Krisenstab. Ab morgen gelten die verschärfte Regelungen der Bundes-Notbremse. Derweil endet der Lockdown in den Niederlanden: Die Krisenstäbe appellieren an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben!

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 105 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 23.454. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 528. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 57 und 94 Jahren sowie ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 2183 Menschen nachgewiesen infiziert. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

Aachen

963

10017

Alsdorf

260

2178

Baesweiler

125

1382

Eschweiler

239

2409

Herzogenrath

138

1959

Monschau

23

377

Roetgen

43

319

Simmerath

42

532

Stolberg

224

2554

Würselen

126

1727

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

Gesamtergebnis

2183

23454

Die täglich veröffentlichten Zahlen beschreiben alle Fälle, die mittels Labortest bestätigt wurden. Veröffentlichungen auf anderen Plattformen des Landes oder des Robert Koch-Instituts (RKI) können davon abweichen, da diese Zahlen ggf. zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. Stand 0:00 Uhr) erhoben werden. Auch Meldewege können dafür verantwortlich sein, dass die Zahlen auf anderen Plattformen mit deutlicher Verzögerung veröffentlicht werden.

Bundesweite Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 23. April 2021 richten sich die Coronaschutzmaßnahmen ausschließlich nach den Inzidenzzahlen des RKI. Diese im Zuge der „Bundes-otbremse relevanten Statistik ist nch nachzulesen unter: https://www.rki.de/inzidenzen.    Das IfSG unterscheitet im Wesentlichen zwischen drei verschiedene Grenzwerten. Zum einen greifen Regelungen bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, zum zweiten ist der Inzidenzwert von 150 für Angebote des Einzelhandels („click & meet“) maßgeblich und zum dritten der Inzidenzwert von 165 für die Bereiche Kindertagesbetreuung und Schule. Entscheidend sind einzig und allein die jeweils vom RKI für die gesamte StädteRegion Aachen bekannt gemachten Inzidenzwerte. Diese lagen am Sonntag (25. April) bei 175, am Montag (26. April) bei 178 und am Dienstag (27.04.2021) bei 167. Nach Auswertung dieser vom RKI bereitgestellten Daten kündigte das Gesundheitsministerium des Landes deshalb an, dass ab Donnerstag (29. April) in der StädteRegion Aachen die verschärften Regelungen gelten.

Krisenstäbe melden nur noch die 7-Tage-Inzidenz des RKI

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur die vom RKI ausgewiesenen Inzidenzzahlen maßgeblich sind, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, nur noch die Inzidenzzahlen des RKI zu veröffentlichen. Das RKI weist heute für die StädteRegion Aachen einen Wert von 143 aus. Auf eine Berechnung eigener Inzidenzwerte – auch für die einzelnen Kommunen – wird ab sofort verzichtet. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Verschärfte Regelungen gelten ab morgen

Ab morgen (29. April) sind die Angebote des „click & meet“ in den nicht privilegierten Ladengeschäften (wie zum Beispiel Geschäfte mit Angeboten des täglichen Bedarfs) nicht mehr zulässig. Auch Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung vor Ort sind ab morgen nicht mehr erlaubt. Vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt. Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung. Darin heißt es, dass nur Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, ihre Kinder in die Betreuung dürfen. Dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig. Zudem muss  der wöchentliche Bedarf vorher angemeldet werden. Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist. Des Weiteren für „besondere Härtefälle" in Absprache mit dem Jugendamt. Auch die Kitas selbst haben die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien" zuzugehen. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten (also frühestens ab Freitag) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten nach dem IfSG erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück. Somit steht schon jetzt fest, dass in der gesamten kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfinden wird.

Ende des Lockdowns in den Niederlanden

Zum Ende des strengen Lockdowns in den Niederlanden am heutigen Mittwoch (28. April) schließen sich die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen dem Appell des niederländischen Ministers für Justiz und Sicherheit Ferdinand Grapperhaus sowie des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul an die Bürgerinnen und Bürger an, nicht in die Niederlande zu fahren. Unnötige Reisen, Freundschaftsbesuche oder ein Einkauf auf der anderen Seite der Grenze sollen unbedingt vermieden werden.


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