12 Corona-Fälle im Monschauer Land

Zwei neue COVID-19-Infektionen in der Gemeinde Roetgen und eine wieder gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen meldet der Krisenstab. Derweil wird heute mit dem Impfen der Beschäftigten in der "Priorisierungsstufe 1" begonnen.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 103 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17301. 16316 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 437. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 53 Jahren sowie ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 548 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 69. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune       Aktiv   Gesamt           7-Tage-Inzidenz Aachen           231     7324   71 Alsdorf 42       1555   83 Baesweiler      18       1045   48 Eschweiler      88       1712   96 Herzogenrath 49       1558   60 Monschau       2          254     17 Roetgen          8          234     58 Simmerath      2          405     6 Stolberg          51       1856   66 Würselen        57       1358   83                
Gesamtergebnis         548     17301 69

Neue Impfverordnung des Bundes

Am 08.02.2021 ist die neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Sie folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und berücksichtigt bisherige Erfahrungen aus der Impfkampagne. Außerdem regelt sie den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffs von AstraZeneca, der nach den Empfehlungen der STIKO für Personen zwischen 18 und 64 Jahren empfohlen wird. Das ändert jedoch grundsätzlich nichts an der bisherigen Reihenfolge der Impfungen. Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht auch weiterhin prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Eine Wahlfreiheit bezüglich des Impfstoffs besteht auch weiterhin nicht. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de ) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 starten heute

Ab heute (10.02.2021) beginnen auch die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe. Dazu zählt Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
Personal in den Impfzentren und Rettungsdienstpersonal. Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden! Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum  


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