13 Menschen mit COVID-19 infiziert

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2030 positive Fälle, davon 1007 in der Stadt Aachen. 1917 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 100. Damit sind aktuell 13 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 3,4.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)

Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die seit dem 15.07.2020 gelten. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird darin von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht. An privaten Festen aus besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder Beerdigungen, dürfen 150 Personen teilnehmen, wenn eine Kontaktverfolgung sichergestellt ist. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen muss ab 300 Personen, statt bislang 100, ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden zudem die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO)

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt auf Ihre Einreise hinzuweisen. Die Quarantänepflicht gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zunächst die Quarantäneregeln eingehalten werden. Eine Freitestung ist als Selbstzahler-Leistung bei den Hausärzten und der StädteRegion Aachen möglich.

Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung ab 15. Juli 2020

Ausnahmeregelungen gelten beispielsweise für Menschen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren sowie für Personen, die aus bestimmten Gründen (Verwandtschaftsbesuch, Sorgerecht, Besuch von Lebenspartnern etc.) für weniger als 72 Stunden nach Deutschland einreisen. Weiterhin gilt die Regelung nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden.
Für Beschäftigte der „kritischen Infrastruktur” gilt nun nicht mehr automatisch eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, sondern nur nach einem negativen Testergebnis. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist. Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung definiert und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dabei fließen sowohl die Fallzahlen als auch eine Bewertung des jeweiligen Infektions- und Testgeschehens ein. Es gilt immer die Einstufung des Landes am Tage der Wiedereinreise nach Deutschland.

Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter der Adresse https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.
Die neuen Verordnungen gelten ab dem 15. Juli 2020 und treten mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.


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