144 Corona-Fälle im Monschauer Land
Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 41.135 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 15. Dezember, 455 Fälle mehr. Aktuell sind 2.695 Menschen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 1235 17835
Alsdorf 195 3737
Baesweiler 154 2450
Eschweiler 347 4409
Herzogenrath 188 3145
Monschau 50 682
Roetgen 46 551
Simmerath 48 958
Stolberg 264 4496
Würselen 168 2866
noch nicht lokal zugeordnet 6
Gesamtergebnis 2695 41135
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 651. In den vergangenen Tagen sind sieben Frauen im Alter von 83 (2x), 85 (2x), 86, 90 und 91 Jahren sowie ein Mann im Alter von 66 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
eitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung erneut angepasst und verlängert. Mit der Änderung der Verordnung werden einige Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die anstehenden Feiertage vorgenommen. Darüber hinaus bleiben die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von Bedeutung.
Verbot von Tanzveranstaltungen
Das Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wird auf vergleichbare öffentliche und private Veranstaltungen ausgeweitet, bei denen das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.Feuerwerksverbot
Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Darunter fällt auch jegliche private Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen, die von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügungen bestimmt werden müssen.Tests für Schülerinnen und Schüler
In der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten – wie bereits in den Herbstferien – Schülerinnen und Schüler vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 12. Januar 2022 und ist nachzulesen unter: www.land.nrw/corona