403 akut erkrankte Menschen - 1281 wieder genesen

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Mittwochmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1754 positive Fälle gibt, davon 859 in der Stadt Aachen. 1281 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.
Aktuell 1754 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 859 in der Stadt Aachen). 1281 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 70 Todesfälle.

Aktuell 1754 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 859 in der Stadt Aachen). 1281 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 70 Todesfälle.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 70. Hinzugekommen sind vier Aachener Bürger im Alter von 61, 76, 77 und 81 Jahren und eine 83-jährige Bürgerin. Gezählt werden in der Statistik Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Das Land NRW hat die aktualisierte, bis zum 3. Mai einschließlich geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht (nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona). Darin sind alle wesentlichen Themen  geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr. Besonders hervorzuheben sind die Regelungen für den Einzelhandel. Seit Montag dürfen Betriebe mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben.  Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt. Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen.


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