41 Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 36 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 24.885. Aktuell sind 1.406 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 619 10643
Alsdorf 148 2324
Baesweiler 38 1421
Eschweiler 155 2566
Herzogenrath 73 2034
Monschau 4 385
Roetgen 10 327
Simmerath 27 560
Stolberg 218 2783
Würselen 111 1839
noch nicht lokal zugeordnet 3 3
Gesamtergebnis 1406 24885
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 549. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 68 Jahren sowie ein Mann im Alter von 79 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 112 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Ab morgen ist wieder „click & meet“ im Einzelhandel möglich
Da die Inzidenzwerte für die StädteRegion Aachen seit mehr als fünf Werktagen in Folge unter dem Wert von 150 liegen, ist ab morgen, 12. Mai, „click & meet“ im Einzelhandel wieder möglich. Es gelten somit die Regeln für den Einzelhandel, die bis zum 29. April gegolten haben. Mit Wirkung ab dem 12. Mai tritt die Regelung nach § 28b Absatz 2 Satz 4 IfSG (Schwellenwert von 150) damit wieder außer Kraft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat das gestern so verfügt. Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen vonSchutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert - in unserem Fall unter dem Wert von 100 liegen - bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen zulässt.