48 Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (07. Mai) 238 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 24.849. Aktuell sind 1.561 Menschen nachgewiesen infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 703 10626
Alsdorf 159 2321
Baesweiler 45 1420
Eschweiler 164 2561
Herzogenrath 77 2031
Monschau 7 384
Roetgen 11 327
Simmerath 30 559
Stolberg 238 2779
Würselen 121 1835
noch nicht lokal zugeordnet 6 6
Gesamtergebnis 1561 24849
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 547. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 75, 90 und 93 Jahren sowie ein Mann im Alter von 77 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 114 aus. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Ab Mittwoch wird „click & meet“ im Einzelhandel wieder möglich.
Die Sieben-Tage-Inzidenzwerte des Robert Koch-Instituts für die StädteRegion Aachen liegen zwischenzeitlich fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 150. Ab kommendem Mittwoch, 12. Mai, gelten daher die Regeln für den Einzelhandel, die bis zum 29. April gegolten haben. Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird für heute Nachmittag erwartet.Die Marke von 150 wurde am Mittwoch (05. Mai) mit 145, am Donnerstag mit 133, am Freitag mit 124, am Samstag mit 112 und heute mit 114 unterschritten (Der Sonntag ist kein Werktag und wird deshalb nicht mitgezählt). Demnach ist heute, 10. Mai, der fünfte Werktag in Folge, an dem die Inzidenz unter 150 liegt. Das muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wiederum in einer Allgemeinverfügung feststellen, wovon die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen aktuell ausgehen. Daraufhin wird dann die Bundesnotbremse ab Mittwoch, 12. Mai, weiter gelockert. Damit wird auch wieder „click & meet“ im Einzelhandel möglich. Voraussetzung für den Zutritt ist erneut ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Vollständig Geimpfte und Genesene wurden den Getesteten gleichgestellt.
Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert - in unserem Fall unter dem Wert von 100 liegen - bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen festlegt.
Bund beschließt Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Die Verordnung des Bundes ist am 09. Mai in Kraft getreten.Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Treffen geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.
Genesene, die vor mehr als einem halben Jahr erkrankt waren, brauchen zusätzlich zum Nachweis (positiver PCR-Test oder anderer Nukleinsäurenachweis) eine Schutzimpfung mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoff, um einem vollständig Geimpften gleichgestellt zu sein. Seit der Einzelimpfung müssen auch bei diesen Personen mindestens 14 Tage vergangen sein. Antikörpertests werden als Nachweis für eine durchgemachte Infektion nicht anerkannt.
Ansteckungsgefahr gering
Laut Robert Koch-Institut sei nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion. Für diese Personen werde grundsätzlich auch empfohlen, nach Kontakten zu einer infizierten Person eine Quarantäne nicht erneut anzuordnen.Das Gesundheitsamt der StädteRegion hat zwischenzeitlich alle Menschen per Post angeschrieben, die jemals mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Die ersten Briefe sind schon bei den Empfängern angekommen, mit der gesamten Zustellung an alle Empfänger ist zu Beginn dieser Woche zu rechnen. Ab sofort müssen positiv Getestete ihr Testergebnis (schriftlich oder digital) als Nachweis der Infektion aufbewahren! Hierüber wird es dann keine nachträgliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes mehr geben.
Große Nachfrage nach Impfterminen
Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit, dass die hierfür vorgesehenen Termine fast ausgebucht sind. Damit ist der vom Bund für den Monat Mai zur Verfügung gestellte Impfstoff für Impfzentren vollständig verplant.Impfungen im Hausarztsystem: Priorisierung für AstraZeneca sowie Johnson&Johnson
Für Impfungen bei den Hausärzten mit AstraZeneca sowie Johnson&Johnson wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen können bereits seit letzter Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart.Hier kann in Absprache mit dem Arzt der flexiblere Zeitraum für die Terminierung der Zweitimpfung genutzt werden. Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.
Sonderkontingent im Aachener Impfzentrum
Ab heute (10. Mai) stehen 5000 Dosen AstraZeneca für über 60-Jährige zur Verfügung. Der Impftermin kann über das Buchungsportal der StädteRegion Aachen gebucht werden. Achtung: Es steht für diese Sonder-Impfaktion ausschließlich Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung. Der zweite Impftermin findet nach 9 Wochen statt. Ein früherer Termin für die Zweitimpfung kann im Impfzentrum aus organisatorischen Gründen leider nicht angeboten werden. Die Termine können gebucht werden unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
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