55 Corona-Fälle im Monschauer Land
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 107 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.939. 18325 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 493. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 87 und 95 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1123 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 106.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 558 8486 119
Alsdorf 85 1778 104
Baesweiler 48 1162 96
Eschweiler 111 2056 96
Herzogenrath 67 1716 63
Monschau 24 321 77
Roetgen 8 254 46
Simmerath 23 451 52
Stolberg 134 2185 147
Würselen 65 1530 88
Gesamtergebnis 1123 19939 106
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder (Stand 25.03.2021) hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll. Die gestern (25.03.2021) freigeschalteten Termine sind bereits ausgebucht. Es kommen aber regelmäßig neue Termine dazu; die findet man unter www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu angeschrieben. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.

»Ungefilterter« Damenbesuch

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