

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 100 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.663. 18.151 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 490. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 60 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1022 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 476 8339 120
Alsdorf 75 1756 95
Baesweiler 53 1151 78
Eschweiler 113 2037 112
Herzogenrath 58 1695 45
Monschau 25 316 111
Roetgen 8 252 58
Simmerath 25 449 110
Stolberg 115 2147 119
Würselen 73 1520 95
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1022 19663 106
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Hinweis der Ordnungsbehörden: Auch Abi-Partys sind verboten!
In der letzten Schulwoche vor den Osterferien haben angehende Abiturientinnen und Abiturienten in der Vergangenheit traditionell Abi-Partys und sogenannte „Motto-Wochen“ veranstaltet. Jedoch sind Partys, vergleichbare Feiern und gesellige Zusammenkünfte jeglicher Art vor dem Hintergrund der geltenden NRW-Coronaschutzverordnung verboten! Darauf weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion ausdrücklich hin. Ordnungsbehörden gehen jeglichen Hinweisen in dieser Sache nach und kontrollieren auch in den kommenden Tagen bekannte Orte für etwaige Abi-Aktionen. So ist am gestrigen Dienstag (23.03.2021) vom Ordnungsamt der Stadt Aachen eine unzulässige Abi-Party mit rund 20 kostümierten Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Raum aufgelöst worden.
Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt wurden seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern.
Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Keine „Impfstoff-Restebörse“ in der StädteRegion Aachen – hohe Termintreue bei Impfberechtigten!
Immer wieder wird im Impfzentrum die Frage gestellt, was abends mit den Impfdosen gemacht wird, die übrig bleiben. Die Antwort ist eindeutig: Impfstoffe, die am Ende eines Tages im Impfzentrum übrig sind, werden nicht an Unberechtigte verimpft! In Einzelfällen werden Menschen angerufen und kurzfristig ins Impfzentrum eingeladen, die beispielsweise chronisch krank und deshalb impfberechtigt sind. Ausschlaggebend ist dabei die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Eine „Restebörse“ gibt es in der StädteRegion Aachen nicht. Im Übrigen betrifft das nur wenige Menschen, da die Termine in der Regel konsequent wahrgenommen werden.
Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.
Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.