64 Corona-Fälle im Monschauer Land

Kein weiterer Coronafall wird aus der Nordeifel gemeldet. Die Coronaschutzverordnung hat das Land NRW nach einem Gerichtsentscheid angepasst, ist aber aufgrund der Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Abend wohl wieder überholt.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern vier nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.563. 18.017 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 489. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 74 und 79 und 92 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1057 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    480    8295    123
Alsdorf    67    1745    85
Baesweiler    54    1144    78
Eschweiler    126    2031    113
Herzogenrath    67    1690    58
Monschau    30    315    137
Roetgen    7    251    58
Simmerath    27    447    104
Stolberg    112    2127    99
Würselen    86    1517    106
noch nicht lokal zugeordnet     1    1     
Gesamtergebnis    1057    19563    106

Aktualisierte Coronaschutzverordnung

Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am gestrigen Montag (22.03.2021) zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Differenzierungen für den Einzelhandel hat die NRW-Regierung umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom OVG insgesamt als verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen. Da das OVG eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der von der NRW-Landesregierung geänderten Verordnung ab sofort auch für diese Geschäfte. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. März gültigen Fassung tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.


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