

Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 4.
Viele neue Regelungen sind seit dem Gespräch zwischen Bund und Ländern für die kommende Zeit angekündigt, einige greifen direkt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Handel, Gastronomie, Schule, Kitas, Pflege über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten bis hin zu Tourismus und Beherbergung und mehr. Die Lockerungsmaßnahmen sind in der Regel mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und in vielen Fällen auch mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbunden.
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am Wochenende Änderung der Coronaschutzverordnung bekannt gegeben. Es hat darüber hinaus die Anlagen um die Rahmenvorgaben für Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Freibäder erweitert. Freibäder (nur der Außenbereich) können nach den Maßgaben der Anlage nach dem 19.05.2020 geöffnet werden, müssen dafür jedoch ein Hygienekonzept erarbeiten und dem zuständigen Gesundheitsamt zur Information vorlegen. In Restaurants sind künftig unter strengen Vorgaben auch Buffets zulässig. Bei den Bußgeldvorschriften wurde klargestellt, dass in Restaurants die Gastwirte für die Organisation gerade stehen müssen und die Gäste – wie im Außenbereich – dafür, dass sie sich an die Kontaktbeschränkungen halten. Gastwirte müssen auch keine Familienverhältnisse vorab prüfen; hierüber haben die Gäste bei einer behördlichen Kontrolle Rechenschaft abzulegen. Die Regelungen zu touristischen Übernachtungen wurden an die seit dem 15. Mai geltende Corona-Einreiseverordnung angepasst und damit auch Übernachtungen für Einreisende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder des Vereinigte Königreich
von Großbritannien und Nordirland freigegeben.