

Das Land NRW hat den Kommunen erlaubt, bis Jahresende maximal vier zusätzliche verkaufsoffene Sonntage, die keinen Anlassbezug haben, zu genehmigen, damit Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise aufgeholt werden können. Aufgrund dieser Erlaubnis hat auch die Gemeinde Simmerath einen verkaufsoffenen Sonntag für den 18. Oktober beantragt. Aber scheinbar haben die Entscheider beim Land weder »ver.di« mit ins Boot geholt noch rechtliche Sicherheit. Die Gewerkschaft Verdi hat sich vorgenommen, diese verkaufsoffenen Sonntag zu verhindern und verklagt alle Städte, die keinen Anlass- oder Eventbezug haben. »Es müssen laut Verdi mehr Personen den Anlass besuchen als sich in den Geschäften befinden«, weiß Michael Haas, Vorsitzender des Gewerbevereins Simmerath. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Argumenten der Gewerkschaft Recht gegeben - wie es bereits vor der Corona-Pandemie der Fall war - und einige verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug verboten. »Der Gewerbeverein Simmerath sieht sich nicht in der Lage, ein corona-konformes Event unter Einhaltung aller Hygiene und Sicherheitsvorschriften zum 18. Oktober durchzuführen«, erklärt Haas. Die hohen finanziellen Mittel, die notwendig wären, um ein entsprechend großes und sicheres Fest zu organisieren, seien nicht vorhanden bzw. den Teilnehmern und Mitgliedern nicht zuzumuten.


