Aus Altersgründen den Verkehr gefährdet
Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt und der Führerschein wurde der Seniorin entzogen.
Für die Seniorin hat sich der Sachverhalt allerdings anders dargestellt. Sie sei einfach vorsichtig gefahren und habe die Polizei hinter sich zwar wahrgenommen, aber gedacht, dass diese zu einem Unfall unterwegs seien. Den Entzug der Fahrerlaubnis wollte sie nicht akzeptieren. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten, das vor Gericht vorgetragen wurde, bestätigte allerdings, dass die Seniorin auf Grund einer Vorerkrankung nicht mehr in der Lage sei, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Richterin Britta Güldenberg verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Euro, zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen und darf nie mehr eine Fahrerlaubnis erhalten.
In einem weiteren Verfahren wurde an diesem Tag das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Ein junger Mann war mit seinem Kraftrad verunglückt. Dabei wurde ein Promille-Wert von 3,01 festgestellt. Der Mann hatte keinen Führerschein und das Fahrzeug war nicht versichert. Als der Rettungswagen ihn in ein Krankenhaus bringen wollte, leistete er erheblichen Widerstand und beschimpfte die Polizeibeamten. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reuig und entschuldigte sich aufrichtig bei den Polizeibeamten und dankte seinen Ersthelfern.
Richterin Güldenberg verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 50 Euro, er muss die Kosten des Verfahrens tragen und darf ein Jahr lang seine Fahrerlaubnis nicht erwerben. »Sie waren an diesem Tag in einem psychischen Ausnahmezustand und ich hoffe, dass wir uns hier nicht wiedersehen«, sagte Güldenberg.