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»Ein Brot ohne Bon, bitte ...«

Die Belegausgabepflicht hat Einzug gehalten. Viele Unternehmer finden den bürokratischen Aufwand jedoch unsinnig.
Die Bäckerei Flesch in der Mötscher Straße (Bitburg) hat die von Kunden nicht gewollten Bons gesammelt. Filialleiterin Sandra Redelberger zeigt die Menge, die in anderthalb Tagen zusammenkam.      Foto: S. Stieren

Die Bäckerei Flesch in der Mötscher Straße (Bitburg) hat die von Kunden nicht gewollten Bons gesammelt. Filialleiterin Sandra Redelberger zeigt die Menge, die in anderthalb Tagen zusammenkam. Foto: S. Stieren

 Die Kassensicherungsverordnung ist seit dem 1. Januar gültig und soll durch die Herausgabe von Kaufbelegen mehr Transparenz schaffen. Zusätzlich müssen elektronische Registrierkassen umgerüstet werden, damit sie nicht mehr manipuliert werden können und Steuerhinterziehung verhindert werden kann (weitere Infos: Extra). Mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzliche Länge an Kassenbons prognostizierte Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), im Dezember. Der HDE spricht in einer Pressemitteilung zudem von der Kassenbon-Pflicht als "unbürokratisch und umweltschädlich". Die meisten regionalen Betriebe - (ausgenommen u.a. Firmen mit Systemen, die keine Barzahlungen vor Ort ermöglichen, wie  Webshops oder alle mit "offenen Kassen" wie etwa Marktleute)  - drucken zwar fleißig die Kaufnachweise, Verständnis dafür haben jedoch nur wenige. "Viele unserer Kunden sagen: das ist doch bescheuert", berichtet Hans-Josef Porten, Chef der Total Tankstelle in der Wittlicher Friedrichstraße. "Ich kann natürlich verstehen, dass das Gesetz wegen der Steuerhinterziehung einen Hintergrund hat, aber es ist nicht zu Ende gedacht. Für mich ist das politischer Unsinn." Die Bon-Pflicht als solche ist auch für Gisela Weyandt von Blumen Weyandt in Prüm unverständlich: "Ich habe kein Problem damit, den Bon auszudrucken, aber jeder Einkauf wird bei uns sowieso registriert und auf einer Chipkarte gespeichert - also warum drucken? Die Leute lachen und sagen: Behalten Sie den Bon!"

Körbeweise Restmüll durch Thermopapier

Jeder, der den Bon nicht mitnehmen will, lässt ihn im Laden. Die Mitnahme ist schließlich keine Pflicht.  Das Resultat ist körbeweise Restmüll. Denn:  Aufgrund der Beschichtung können die Belege nicht recycelt werden; sie dürfen nicht in die Papiertonne. Vor allem Branchen mit Produkten, die nur kleinere Beträge kosten, werden von der Papierflut überrollt. Besonders hart trifft es Bäckereien. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erklärt, dass nur weniger als drei Prozent der Bäckerei-Kunden einen Beleg haben wollen. Den gibt es aber trotzdem - sogar beim Kauf von nur einem Brötchen. Die Bäckerei Flesch in der Mötscher Straße in Bitburg hat auf WochenSpiegel-Anfrage Bons gesammelt, statt sie direkt zu entsorgen. Die Menge der Zettel nach nur anderthalb Tagen ist erschreckend. Etwa drei Bon-Rollen werden in der Bäckerei täglich benötigt. Was gedruckt wird, landet meist im Müll. "Mindestens 98 Prozent der Kunden lassen den Bon hier", berichtet Filialleiterin Sandra Redelberger. So wie Günter Colling aus Bitburg, der gerade in den Laden kommt und - den Zettel-Haufen im Blick - lachend bestellt: "Ein Brot ohne Bon, bitte." Er findet: "Das ist das Unnötigste, was in den letzten Jahren erfunden wurde." Zumindest müsse man auf anderes Papier umsteigen... "Aus Umweltsicht ist das absoluter Blödsinn", ergänzt Sandra Redelberger. "Wir haben von Plastikbechern extra auf Papierbehälter umgestellt - und dann kommt sowas. Jetzt produzieren wir Restmüll ohne Ende." Die Alternative, Kunden Bons elektronisch zu übermitteln, hält sie für schwer umsetzbar - das sei im zügigen Bezahlablauf zu zeitaufwändig. Während Bäckereien und andere mit den Auswirkungen kämpfen, tangiert das Gesetz manche Firmen nicht mehr als vorher: "Wir haben schon immer Bons gedruckt, für uns hat sich gar nichts geändert", berichtet Matthias Marx vom Hofladen des Cusanus Hofguts in Bernkastel-Kues. Auch das Dänische Bettenlager in Wittlich praktiziert das schon lange, wie die Auszubildende Menina Hilger erklärt: "Das ist wegen möglicher Retouren notwendig. Ich kann aber verstehen, wenn sich andere Betriebe beschweren."

Verweigerer könnten künftig genauer kontrolliert werden

Obwohl viele Unternehmen die Bon-Pflicht in Frage stellen,  fügen sie sich der Anordnung. Stärkere Kontrollen hat das Finanzamt zwar nicht angekündigt - aber wer sich widersetzt, könnte künftig eher überprüft werden. Info
  • Keine Pflicht für elektronische Kassen: u. a. Wochenmarkthändler können eine Ausnahme beantragen.
  • Keine Bon-Pflicht für "Offene Ladenkassen": Hier muss händisch Buch geführt werden.

Extra

Die Bon-Pflicht ist seit Jahresbeginn Gesprächsthema. Das entsprechende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hatte der Bundestag bereits im Dezember 2016 beschlossen. Es soll sicherstellen, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst werden und die Daten nicht nachträglich manipuliert werden können. Der Handel rechnet mit Kosten von rd. 300 Euro für die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Vorgabe im neuen Kassengesetz ist, und mit der die Regierung Steuerhinterziehung unterbinden will. Denn: Mehr als zehn Milliarden Euro Steuern gehen dem Staat jährlich verloren - das schätzen Bundesrechnungshof und Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Schuld seien manipulierte Kassen und Rechnungen sowie "Schummelsoftware". Durch die Umrüstung sollen sich elektronische Registrierkassen künftig nicht mehr manipulieren lassen. Das Ausdrucken der Belege schaffe zudem Transparenz, der Verbraucher könne den für seinen Einkauf gebuchten Betrag nachvollziehen. Alternativ könne man den Kunden den Beleg elektronisch übermitteln - etwa auf Kundenkarten, per E-Mail oder direkt beim bargeldlosen Zahlen aufs Smartphone. sas


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