Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2010 positive Fälle, davon 999 in der Stadt Aachen. 1900 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 98. Damit sind aktuell 12 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1,6.
Corona-Warn-App
Die Krisenstäbe weisen auf das richtige Verhalten hin, wenn die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ meldet:
Soziale Kontakte sind sofort zu reduzieren und die Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken besonders zu befolgen.
Man soll umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Hausarzt aufnehmen und sich testen lassen. Darauf hat jeder mit dieser Risikomeldung einen Anspruch, auch ohne Symptome.
Das Gesundheitsamt ist schnellstmöglich unter Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de zu kontaktieren. Hier werden auf den jeweiligen Einzelfall bezogen die weiteren Maßnahmen besprochen.
Das Gesundheitsamt kann keine technischen Fragen zur Corona-Warn-App beantworten! Dazu kann man sich an die bundesweite Hotline unter 0800-7540001 wenden.
Corona-Schutzmaßnahmen
Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo) wurde am 01. Juli 2020 aktualisiert. Die Regelungen sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Neuerungen gelten beispielsweise für Veranstaltungen von Schulabgangsklassen oder –jahrgängen sowie Neuregelungen für vorübergehende Freizeitparks. Ebenfalls überarbeitet und neu veröffentlicht wurden die dazugehörigen Hinweise zu "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" sowie der Bußgeldkatalog. Die dort festgeschriebenen Regelungen gelten bis zum 16. Juli 2020. Nachzulesen ist die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.