Elf Corona-Fälle im Monschauer Land

Eine Neuinfektion in der Gemeinde Roetgen vermeldet der Krisenstab von Stadt und Städteregion Aachen. In Monschau und Simmerath gibt es keinen neuen Corona-Fall. Damit liegen die Sieben-Tage-Inzidenzen bei 34 (Monschau), 58 (Roetgen) und 6 (Simmerath) - in der ganzen Städteregion bei den geforderten 35. Auswirkungen hat dies aber noch nicht.

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 29 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17611. 16744 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 455. In den letzten Tagen sind vier Frauen im Alter von 63, 80, 88 und 94 Jahren sowie drei Männer im Alter von 70, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 412 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 35.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz
Aachen    175    7473    33
Alsdorf    38    1588    47
Baesweiler    14    1061    30
Eschweiler    69    1759    55
Herzogenrath    33    1574    30
Monschau    4    258    34
Roetgen    5    240    58
Simmerath    2    406    6
Stolberg    29    1877    30
Würselen    42    1374    26
noch nicht lokal zugeordnet     1    1    
Gesamtergebnis    412    17611    35

Inzidenz von 35 hat noch keine Auswirkungen auf die Coronamaßnahmen

In ihrer Videokonferenz am 10. Februar hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen können. Die Umsetzung dieses Beschlusses soll für das Land Nordrhein-Westfalen in der Coronaschutzverordnung erfolgen, die ab Montag (22. Februar) gilt. Erst dann ist klar, ob und ggf. welche Lockerungen es in NRW und damit auch in der StädteRegion Aachen geben kann. Kanzlerin sowie Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sprachen nach der Videokonferenz von einer möglichen Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Nach der bis einschließlich Sonntag geltenden Coronaschutzverordnung des Landes können „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“ In der StädteRegion lag die Inzidenz am 16. Februar erstmals seit dem 09. Oktober 2020 wieder unter 50. Von einer stabilen Unterschreitung kann nach Lesart der Krisenstäbe erst nach dem 22. Februar gesprochen werden. Deshalb appellieren die Krisenstäbe an die Bevölkerung, weiterhin die geltenden Regeln zu beachten.


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