Hehlerei und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Monschau. Vom Vorwurf der Hehlerei in 30 Fällen wurde ein Simmerather am Amtsgericht Monschau von Richterin Britta Güldenberg freigesprochen.
Der Angeklagte soll im Sommer 2020 bei dem Zeugen P. eine Vielzahl von Baumaschinen gekauft haben. Bei einem Teil der Maschinen handelte es sich um gestohlene Werkzeuge, die der Zeuge auf diversen Baustellen entwendet haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten konnte die Polizei etwa 350 Baumaschinen und Werkzeuge sicher stellen. Der Großteil dieser Maschinen sei aber rechtmäßig erworben, stellte der Anwalt des Angeklagten fest. Auch der Sohn des Angeklagten bestätigte vor Gericht, dass sein Vater schon seit Jahrzehnten Werkzeuge sammle und bei dem Zeugen höchstens einmal etwas gekauft habe. Dies bestätigte auch der Angeklagte. Der Zeuge selbst machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, da gegen ihn auch ein Verfahren läuft.
»Wir fischen hier im Trüben«, sagte Richterin Britta Güldenberg. Es sei sehr schwierig die einzelnen Gegenstände der Hehlerei zuzuweisen, besonders da das Verfahren gegen den Zeugen P. in Belgien noch nicht abgeschlossen sei. So wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Hehlerei in 30 Fällen freigesprochen.
Ein Angeklagter aus Monschau musste sich im Anschluss wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Bestechung vor dem Gericht verantworten. Der Angeklagte war bei einer Geschwindigkeitskontrolle aufgefallen und soll dem zuständigen Beamten im Anschluss an die Messung Geld geboten habe, damit dieser die Aufnahme lösche. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist der Angeklagte bereits vorbestraft mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er zeigte sich vor Gericht weitestgehend geständig. Lediglich die Bestechung sei nach seiner Darstellung ein Missverständnis gewesen. Er habe gar kein Geld dabei gehabt, um es dem Beamten zu geben.
Richterin Güldenberg sah den Tatbestand der Bestechung dennoch als erfüllt an: »Sie wussten, dass Sie Schwierigkeiten bekommen und was passieren würde«.
Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Bestechung verurteilt. Desweiteren wurde eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis von 12 Monaten ausgesprochen. An den Angeklagten gerichtet sagte Güldenberg: »Es ist nicht wünschenswert, dass Sie ins Gefängnis müssen, aber Sie sind ein Bewährungsversager und lassen mir leider keine andere Wahl.«