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Kalbende Kuh vernachlässigt?

Über Verstöße gegen den Tierschutz hatte Richterin Britta Güldenberg am Monschauer Amtsgericht zu entscheiden. Dabei ging es um vernachlässigte Haustiere in desolaten familiären Wohnverhältnissen und eine beim Kalben verendete Kuh.
Ist eine Kuh bei einer Frühgeburt verendet oder haben die Landwirte die Anzeichen nicht erkannt? Eines von zwei Verhandlungen zum Tierschutzgesetz vor dem Monschauer Amtsgericht. Foto: Pixabay

Ist eine Kuh bei einer Frühgeburt verendet oder haben die Landwirte die Anzeichen nicht erkannt? Eines von zwei Verhandlungen zum Tierschutzgesetz vor dem Monschauer Amtsgericht. Foto: Pixabay

Die beiden Angeklagten waren einfach nur froh, als es vorbei war. Reue und vor allem die Gewissheit, es künftig besser zu machen, wurde ihnen von allen Beteiligten beschieden. Vor dem Monschauer Amtsgericht hatte sich ein Bauern-Ehepaar wegen mutmaßlicher Tierquälerei zu verantworten. An einem Novembertag 2019 fanden Radfahrer nahe der Vennbahntrasse eine leblose Kuh, die beim Kalben verendet war.
Der Vorwurf: Die Landwirte hätten sich nicht hinreichend um das trächtige Tier gekümmert, es frühzeitig von der Weide in den Stall bringen und einen Tierarzt zu Rate ziehen müssen. Die Beiden jedoch versicherten, dass mit einer baldigen Geburt augenscheinlich nicht zu rechnen gewesen sei. Eine Tierärztin des Veterinäramtes hielt dagegen, dass das verstorbene Kalb lebensfähig gewesen sei und man hätte erkennen müssen, dass eine Geburt bevorstehe. »Wenn man es aber dem Zufall überlässt, ob ein Kalb überlebt oder nicht, ist das fahrlässig«, skandierte der Staatsanwalt. »95 Prozent unserer Kühe kalben alleine und bei der Besamung haben wir darauf geachtet, dass Bulle leichten Nachwuchs bringt«, so die Angeklagte. Der Geburtstermin sei erst Wochen später zu erwarten gewesen - wegen lückenhafter Dokumentation ließ sich das jedoch nicht nachweisen. »Wir bedauern den Vorfall sehr, denn wir hängen natürlich an unseren Tieren, ziehen sie liebevoll auf und sie sind zudem der Grundstein unserer Existenz«. Dennoch habe man nach dem Vorfall die Struktur auf dem Hof geändert und stalle trächtige Kühe frühzeitig ein. »Wir wollen nicht, dass so etwas noch einmal passiert.« Dennoch verurteilte Richterin Britta Güldenberg die Landwirtin wegen fahrlässigem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 500 Euro, ihr Ehemann muss 250 Euro berappen. Außerdem musste sich eine Familie bestehend aus Mutter und Sohn vor Gericht verantworten. Im November 2017 hatte das Veterinäramt bei einer Überprüfung drei stark unterernährte und vernachlässigte Hunde im Haus der Angeklagten vorgefunden. Außerdem lebten dort noch zwei Katzen und es gab drei Aquarien. Das Haus selber sei nicht geheizt und stark unterwohnt gewesen. Zu dieser Zeit war der Sohn alleine verantwortlich für die Tiere und »absolut überfordert«, wie er selbst vor Gericht zugibt. Beide Angeklagten zeigten sich geständig und bereuen ihre Taten. Richterin Güldenberg sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. In der Bewährungszeit von zwei Jahren ist Mutter und Sohn das Halten von Tieren untersagt.


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